OLG Bamberg: Peggy-Mutter verliert Schmerzensgeldklage im Finale
Im Fall Peggy hat das OLG Bamberg die Schmerzensgeldklage ihrer Mutter abgewiesen, die 15 Jahre Ungewissheit klagt.

OLG Bamberg: Peggy-Mutter verliert Schmerzensgeldklage im Finale
Ein herber Rückschlag für Peggys Mutter
In einem tragischen und langwierigen Rechtsstreit hat die Mutter der 2001 verschwundenen Peggy keinen rechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld von einem ehemaligen Verdächtigen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wies die Zivilkammer des Oberlandesgerichts Bamberg die Klage der Mutter am 10. Juli 2025 zurück. Der Richter bestätigte, dass es nicht ausreichend Beweise dafür gibt, dass der Beklagte Peggys Leiche tatsächlich in ein Waldstück im Thüringer Raum gebracht hat. Eine Revision wurde nicht zugelassen, und die Klägerin versäumte es, fristgerecht Berufung beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Die Mutter forderte 75.000 Euro, begründet durch die 15 Jahre der Ungewissheit und psychischen Belastung, die sie erlitten hat, während sie im Unklaren über den Verbleib ihrer Tochter war. Für jedes Jahr der Ungewissheit verlangte sie 5.000 Euro. Der Beklagte hatte im Jahr 2018 erklärt, er habe den leblosen Körper des Mädchens an einer Bushaltestelle in Lichtenberg entgegengenommen und anschließend in den Wald gebracht. Dieses Teilgeständnis zog er jedoch bald zurück und gab an, unter Druck der Polizei gestanden zu haben. Die Polizei wies diese Vorwürfe energisch zurück, was die komplexen Ermittlungen in diesem tragischen Fall zusätzlich belastete.
Der Fall Peggy: Ein unvergessenes Kapitel
Peggy, die damals neun Jahre alt war, verschwand am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule. Ihre Überreste wurden erst 2016 im Grenzgebiet zwischen Bayern und Thüringen gefunden. Der Fall, der in Deutschland als einer der bekanntesten Kriminalfälle gilt, blieb bis zur Aufklärung von Peggys Tod weitgehend ungeklärt. In der ersten Welle der Ermittlungen wurde ein geistig behinderter Mann verurteilt, der 2014 jedoch in einem Wiederaufnahmeverfahren freikam. 2020 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, und seither gilt der Fall als “Cold Case”.
Immer wieder wirft der Fall Fragen auf, nicht nur juristischer Natur. Die Statista weist darauf hin, dass Verbrechen gegen das Leben, wie Mord und Totschlag, in Deutschland zwar nur einen kleinen Teil der registrierten Straftaten ausmachen, jedoch einen großen Teil der öffentlichen Wahrnehmung prägen. Auch zeugt Peggys Fall von den Herausforderungen, die die Polizeiarbeit bei der Aufklärung von Verbrechen und dem Umgang mit Opfern und deren Angehörigen mit sich bringt.
Die gegenwärtige Lage in Deutschland zeigt zudem einen generellen Rückgang der Straftaten um 1,7 %, was größtenteils auf weniger Cannabis-Delikte zurückzuführen ist. Dennoch bleibt die Kriminalitätsrate – insbesondere von Sexualdelikten – und die damit einhergehenden Ängste in der Bevölkerung hoch. Diese Entwicklungen werfen ein Licht auf die Verhältnisse und die unsichere Situation, in der sich viele Menschen heute befinden, nicht zuletzt in Bezug auf die Aufklärung ungelöster Fälle wie den von Peggy.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Kampf um Gerechtigkeit und die Aufklärung des Schicksals von Peggy weiterhin die Gemüter bewegt und wir als Gesellschaft uns immer wieder der Frage stellen müssen, wie wir sowohl den Opfern als auch den Hinterbliebenen gerecht werden können.