Drohnenalarm am Münchner Flughafen: Chaos und neue Regeln drohen!

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Dillingen an der Donau im Fokus: Drohnensichtungen stören Flugbetrieb am Münchner Flughafen – Politik diskutiert Maßnahmen.

Dillingen an der Donau im Fokus: Drohnensichtungen stören Flugbetrieb am Münchner Flughafen – Politik diskutiert Maßnahmen.
Dillingen an der Donau im Fokus: Drohnensichtungen stören Flugbetrieb am Münchner Flughafen – Politik diskutiert Maßnahmen.

Drohnenalarm am Münchner Flughafen: Chaos und neue Regeln drohen!

In den letzten Wochen gerieten Drohnen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit und der Politik. Insbesondere die Sichtungen rund um den Münchner Flughafen haben für gehörige Aufregung gesorgt. Bereits am 4. Oktober 2025 kam es aufgrund mehrerer Drohnensichtungen zu einem Stillstand im Flugbetrieb, als um 21:36 Uhr beide Start- und Landebahnen gesperrt wurden. Insgesamt waren 6.500 Passagiere von diesem Vorfall betroffen, was angesichts von umgeleiteten Flügen und Annullierungen zu einem Chaos führte. Viele Reisende mussten die Nacht am Flughafen verbringen, da ein Nachtflugverbot die Situation zusätzlich erschwerte. Wie die Tagesschau berichtet, war das nicht der erste Vorfall dieser Art, denn bereits zuvor wurde der Flugbetrieb einige Stunden lang aufgrund ähnlicher Sichtungen gestoppt.

Besonders pikant ist die Situation, dass die Sichtungen nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Im Bereich der Nord- und Südbahn wurden die Drohnen gesichtet, bevor sie sich aus der Sichtweite entfernten. Dies weckt Bedenken, auch bei ausgebildeten Drohnenpiloten. Ein beruflicher Pilot brachte seine Sorgen zum Ausdruck, dass die anhaltende Debatte um die Sicherheit rund um Flughäfen seine Arbeit komplizierter machen könnte. Zumal im Kreis Dillingen spezielle Flugverbotszonen eingerichtet wurden, die von Drohnenpiloten unbedingt gemieden werden sollten, wie das Augsburger-Allgemeine berichtet.

Regulierung und Sicherheit

Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion nicht fehlen sollte, sind die rechtlichen Grundlagen für Drohnenbetreiber. Seit 2021 gilt eine EU-weite Regelung, die auf einer Entscheidung der Europäischen Kommission basiert. Diese Regelungen teilen Drohnen in verschiedene Kategorien ein, die von offenen bis hin zu zulassungspflichtigen Drohnen reichen. Was das bedeutet? Betriebe, die Drohnen mit einer Masse über 250 g einsetzen, müssen sich registrieren. Auch Piloten, die Kameras oder Sensoren nutzen, sind dazu verpflichtet, ihre Geräte zu kennzeichnen. Das BMV hebt hervor, dass neue Regeln und das geplante neue Luftsicherheitsgesetz, das bald unterbreitet werden soll, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor Drohnen bieten sollen.

Insgesamt zeigt der aktuelle Diskurs um den Einsatz von Drohnen, dass es an der Zeit ist, die Richtlinien zu schärfen und gleichzeitig das Bewusstsein für die Risiken zu schärfen. Künftig könnten sogar militärische Ressourcen zur Unterstützung in diesem Bereich mobilisiert werden, was der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in Aussicht stellte. Die Herausforderungen in der Luftfahrt verlangen nach innovativen Lösungen, gerade weil Drohnen zunehmend in die politischen und sicherheitstechnischen Überlegungen einfließen.