Ausreisepflichtige im Landkreis Northeim: Abbau oder neue Herausforderungen?
Im Landkreis Northeim leben derzeit 338 ausreisepflichtige Personen. Ein Rückblick auf Abschiebungen und die aktuelle Migrantensituation.

Ausreisepflichtige im Landkreis Northeim: Abbau oder neue Herausforderungen?
Im Landkreis Northeim gibt es derzeit 338 vollziehbar ausreisepflichtige Personen, wie die HNA berichtet. Das sind 39 weniger als im Vorjahr, was die Situation der Migranten in der Region widerspiegelt. In den letzten 12 Monaten haben 120 Personen den Landkreis freiwillig verlassen. Ein erfreuliches Zeichen, jedoch bleibt die Herausforderung der Rückführung bestehen, denn im Zeitraum von September 2024 bis August 2025 wurden nur 17 Personen abgeschoben.
Die Abschiebungen stellen eine Zwangsmaßnahme dar, die darauf abzielt, Personen ohne Aufenthaltsrecht aus Deutschland zu entfernen. Regelungen hierzu sind im Aufenthaltsgesetz verankert, das die Vorgehensweise bei solchen Maßnahmen klar definiert. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass vor der Abschiebung eine schriftliche Entscheidung der Ausländerbehörde ergeht, die der betroffenen Person eine Frist zur freiwilligen Ausreise einräumt.
Aufenthaltsstatus der Geflüchteten
Im Landkreis sind vor allem Flüchtlinge aus Afghanistan, Syrien, der Türkei, Somalia und dem Irak vertreten. Derzeit besitzen 588 Geflüchtete eine Aufenthaltsgestattung, was einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr darstellt, als es noch 683 waren. Von den 588 Personen haben 538 einen anerkannten Flüchtlingsstatus und 438 sind subsidiär Schutzberechtigte. 225 Personen haben ein Abschiebeverbot.
- Gesamte Flüchtlingszahlen im Landkreis Northeim (Stand 28. September 2025):
- Gesamtzahl anerkannt: 588
- Anerkannte Flüchtlinge: 538
- Subsidiär Schutzberechtigte: 438
- Abschiebeverbote: 225
- Niederlassungserlaubnis: 128
Die Ausländerbehörde des Landkreises beantragt Abschiebungen bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, wobei die Polizei Unterstützung bei der Durchsetzung leistet. Ein häufiges Hindernis für die Durchführung von Abschiebungen sind das Nichtantreffen der betroffenen Personen sowie Widerstandshandlungen.
Abschiebung und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen zur Abschiebung sind nicht nur eine bürokratische Herausforderung, sondern werfen auch rechtliche Fragen auf. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, gegen eine Abschiebungsentscheidung vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Bei Vorliegen humanitärer Gründe, etwa schwerer Krankheit oder politischer Verfolgung, kann ein Abschiebungsverbot erwirkt werden. Ein interessantes Detail ist, dass 4 der 17 abgeschobenen Personen nach der Dublin-III-Verordnung in die zuständigen EU-Staaten überstellt wurden.
Die Situation ist für alle Beteiligten herausfordernd. Die Rückführungen erfordern eine detaillierte Planung und umfangreiche Sicherheitsprüfungen, um die Menschenrechte der betroffenen Personen zu wahren, während gleichzeitig die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.
Für weitere Informationen zur Migration und Asylpolitik in Europa ist die Europäische Kommission eine hilfreiche Anlaufstelle. Hier wird die gesamte Thematik auf europäischer Ebene betrachtet und es wird aufgezeigt, wie die verschiedenen Mitgliedstaaten mit Migration umgehen.