Betrunkener Radler (23) stürzt bei Ebersberger Fest – Polizei sucht Zeugen!

Radfahrer stürzt in Ebersberg nach Alkoholkonsum. 23-Jähriger erleidet Kopfverletzung, Strafverfahren eingeleitet.

Radfahrer stürzt in Ebersberg nach Alkoholkonsum. 23-Jähriger erleidet Kopfverletzung, Strafverfahren eingeleitet.
Radfahrer stürzt in Ebersberg nach Alkoholkonsum. 23-Jähriger erleidet Kopfverletzung, Strafverfahren eingeleitet.

Betrunkener Radler (23) stürzt bei Ebersberger Fest – Polizei sucht Zeugen!

Ein altes Sprichwort sagt: „Wer den Kopf nicht klar hat, kann schnell fallen.“ Dies bewahrheitete sich am Sonntag, dem 10. August 2025, in Ebersberg, als ein 23-jähriger Radfahrer schwer stürzte. Der Unfall ereignete sich gegen 18 Uhr auf dem Radweg in Gsprait, nahe dem Volksfestplatz. Laut den Berichten von Merkur und Süddeutsche könnte Alkohol eine erhebliche Rolle bei diesem Zwischenfall gespielt haben.

Der engagierte Radler war auf einem Ausflug, als er ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer stürzte und sich dabei mittelstarke Abschürfungen und eine Kopfverletzung zuzog. Ein alkoholbedingter Atemtest ergab einen besorgniserregenden Wert von über 2,5 Promille, was ihn regelrecht auf die Bremse gehen ließ – die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und er musste ins Klinikum Ebersberg, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Während die Rettungskräfte sich um seine Verletzungen kümmerten, wurde bereits ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Ein Weckruf für Radfahrer

Dieser Vorfall ist leider kein Einzelfall. Viele Radfahrende unterschätzen die Gefahren, die mit Alkohol am Lenker verbunden sind. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntauglich, was in diesem Fall auch erhebliche juristische Konsequenzen nach sich zieht. Kanzlei Wulf hebt hervor, dass selbst bei Werten ab 0,3 Promille eine Strafbarkeit drohen kann, wenn sich Ausfallerscheinungen zeigen. Die rechtlichen Folgen sind gravierend: von Geldstrafen über Einträge ins Bundeszentralregister bis hin zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Gerade im Sommer, wenn viele Menschen auf das Rad umsteigen und Feierlichkeiten wie Volksfeste stattfinden, ist besondere Vorsicht geboten. Fragen über den Ursprung des Alkoholgenusses tauchen auf, da es nicht geklärt werden konnte, ob der Mann möglicherweise vom nahegelegenen Volksfest kam. Aber unabhängig davon bleibt festzustellen, dass die Gefahren eines alkoholisierten Fahrens – ob auf zwei oder vier Rädern – nicht zu unterschätzen sind.

Die Polizeiinspektion Ebersberg hat um Zeugenhinweise gebeten, damit sich mehr Klarheit über die Umstände des Unfalls ergibt. Wer etwas gesehen hat, kann sich unter der Telefonnummer 08092/8268-0 melden. Gedanken über den eigenen Alkoholkonsum und die Frage „Wie sicher bin ich auf meinem Rad?“ sollten im besten Fall bereits vor dem Ausflug aufkommen, damit solche Unfälle in Zukunft vielleicht verhindert werden.