Drama in Ringelai: Polizei stellt selbstgebauten Böller sicher!
In Ringelai sicherte die Polizei einen selbstgebauten Böller. Ermittlungen über laute Knallgeräusche laufen.

Drama in Ringelai: Polizei stellt selbstgebauten Böller sicher!
In Ringelai sind in den letzten Tagen die Knallgeräusche nicht zu überhören gewesen. Immer wieder gab es Beschwerden von Anwohnern über die lautstarken Störungen, die die Idylle des kleinen Ortes erheblich beeinträchtigen. Wie die PNP berichtet, hat die Grenzpolizeigruppe Freyung am Dienstagvormittag nun reagiert und einen selbstgebauten Böller sichergestellt. Dieser wurde während einer Kontrolle eines jungen Mannes entdeckt, der mit einem Kompagnon zu Fuß in Ringelai unterwegs war.
Die Durchsuchung des Begleiters brachte allerdings keine weiteren Erkenntnisse zu Tage. Die ersten Ermittlungen zeigen, dass beide deutschen Staatsangehörigen sehr wahrscheinlich für die unangenehmen Geräusche verantwortlich sind. Das Verfahren gegen sie wurde bereits wegen eines Verstoßes nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Die rechtlichen Konsequenzen
Was viele nicht wissen: Der Umgang mit Feuerwerkskörpern wird in Deutschland streng geregelt. Laut dem Bussgeld-info können Verstöße hier schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere das Verwenden, Betreiben oder Herstellen von nicht zertifizierten Knallern ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.
In Bezug auf die Einsatzweise von Feuerwerk gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Bußgelder. In Nordrhein-Westfalen kann das Abrennen von Feuerwerk ohne Genehmigung zwischen 250 und 2.600 Euro kosten. Weitere Regelungen besagen, dass bei unzulässigem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen auch Geldstrafen bis zu 10.000 Euro verhängt werden können.
Die Gefahren und Vorschriften
Ein weiteres Augenmerk wird auf die konkreten Gefahren gelegt, die nicht nur für den Verletzungsgrad von Personen, sondern auch für Sachschäden ausschlaggebend sind. Laut Bussgeldkatalog können solche Verstöße auch mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden, wenn Leib und Seele oder fremde Gegenstände von bedeutendem Wert in Gefahr gebracht werden.
Was viele nicht wissen: Es gibt klare Kategorien für Feuerwerkskörper. Ein Böller gehört in der Regel zur Kategorie 2, die in Deutschland nur an bestimmten Tagen bezogen werden kann. Das Zünden außerhalb der verordneten Zeiten ist prinzipiell nicht gestattet und erfordert eine Genehmigung, die normalerweise zwei Wochen im Voraus beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden muss.
Die Vorfälle in Ringelai sind also nicht nur ein schlichter Unmut über die Lärmbelästigung, sondern zeigen auch, dass der Umgang mit pyrotechnischen Gütern nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Die Grenzpolizei hat hier richtigerweise reagiert und es bleibt abzuwarten, welches Ausmaß die weiteren Ermittlungen annehmen.