Merz plant Kürzungen beim Bürgergeld: Droht die Wohnungsnot?

Bundeskanzler Merz diskutiert Kürzungen bei Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger. Kritik von SPD und Sozialverbänden.

Bundeskanzler Merz diskutiert Kürzungen bei Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger. Kritik von SPD und Sozialverbänden.
Bundeskanzler Merz diskutiert Kürzungen bei Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger. Kritik von SPD und Sozialverbänden.

Merz plant Kürzungen beim Bürgergeld: Droht die Wohnungsnot?

Im ARD-„Sommerinterview“ sorgt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit seinen Äußerungen zu möglichen Kürzungen bei den Wohnkosten für Empfänger des Bürgergeldes für Aufregung. Merz spricht davon, dass eine Pauschalierung und gesenkte Sätze für Wohnkosten denkbar wären. Seine Aussagen werfen Fragen auf und führen zu Spannungen zwischen den Leistungsempfängern und den Arbeitnehmern. Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen aktuell Bürgergeld, wobei der Regelsatz für Alleinstehende bei 563 Euro liegt, zuzüglich Unterkunftskosten und Heizungen.

Die Reaktionen sind entsprechend heftig. So bezeichnet Verena Bentele, Präsidentin des VdK, Merz’ Ankündigung als unbegründet und warnt vor katastrophalen Bedingungen für die Betroffenen. Auch Anja Piel vom DGB warnt eindringlich vor der drohenden Wohnungslosigkeit und fordert nachhaltige Lösungen für den Wohnungsmarkt. Die Kritik wird zudem von Melanie Weber-Moritz, der Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, laut, die die angestrebten Kürzungen als keine Lösung für die Probleme von Bürgergeld-Empfängern ansieht. Zudem lehnt SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt die vorgesehenen Leistungskürzungen ab, schließlich sind die Wohnungsgrößen für Leistungsempfänger bereits begrenzt.

Die Kostenübernahme durch die Jobcenter

Wie die arbeitsagentur.de erklärt, übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung für Bürgergeldbezieher in angemessener Höhe. „Angemessen“ ist dabei nicht nur eine Floskel, sondern bedeutet, dass die Mietkosten und die Größe der Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten dürfen. Was passiert, wenn jemand in einer unangemessenen Wohnung lebt? In solchen Fällen sieht das Jobcenter vor, dass die Kosten gesenkt werden müssen, etwa durch Umzüge in günstigere Unterkünfte oder gar durch Untervermietung.

Ein wichtiger Punkt ist außerdem, dass der Mietvertrag für eine neue Unterkunft nur nach Abstimmung mit dem zuständigen Jobcenter unterzeichnet werden darf. Es ist also ratsam, sich rechtzeitig von den Fachleuten der Leistungsabteilung beraten zu lassen.

Aktuelle rechtliche Entwicklungen

Ein aktuelles Urteil hat nun die Rechte der Bürgergeld-Empfänger gestärkt. Wie buerger-geld.org berichtet, erhalten die Empfänger nun einen besseren Schutz vor willkürlichen Entscheidungen und die Jobcenter müssen striktere Anforderungen erfüllen. Ein Beispiel aus dem Urteil verdeutlicht dies: Wenn ein Mieter einen Teil seiner Wohnung untervermietet und der Untermieter nach drei Jahren auszieht, darf das Amt nicht einfach die Zahlungen kürzen, ohne ein erneutes Kostensenkungsverfahren einzuleiten. Änderungen der Verhältnisse müssen klar berücksichtigt werden.

Aus diesem Rechtsprechungsansatz ergibt sich auch eine klare Aufforderung für die Ämter: Sie müssen auf unangemessene Mieten hinweisen. Dabei soll die Aufforderung nicht nur informativ, sondern auch warnend für die Leistungsberechtigten sein.

Insgesamt stehen im Herbst intensive Diskussionen über eine Reform des Bürgergelds an, die möglicherweise auch eine Umbenennung in „Grundsicherung“ zur Folge haben könnte. In diesem Kontext plant Merz, die Sätze unter bestimmten Umständen anzuheben, während gleichzeitig die Pläne für Einsparungen bei den Wohnkosten in der Diskussion stehen. Die Ausgaben für die Grundsicherung im Haushaltsentwurf für 2025 sollen mit 51,96 Milliarden Euro auf Rekordhöhe steigen.