Graue Haare im Aufzug-Notstand: Rentner-Paar kämpft ums Überleben!

Graue Haare im Aufzug-Notstand: Rentner-Paar kämpft ums Überleben!
Ursula Kober-Becker ist eine tapfere 83-Jährige, die in einem siebten Stock in Gröbenzell wohnt. Seit dem 2. Juni 2025 ist der Aufzug ihres Wohnhauses außer Betrieb und wird voraussichtlich bis zum 11. Juli 2025 stillgelegt bleiben. Für die gehbehinderte Frau, die an Parkinson leidet und rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen ist, bedeutet das eine massive Einschnitt in ihren Alltag, wie Merkur berichtet. Ihr Ehemann, Georg Becker (82), zeigt sich ebenfalls besorgt und hätte sich eine interimistische Lösung gewünscht, etwa einen Ersatzaufzug. Die Hausverwaltung hat jedoch erklärt, dass alternative Maßnahmen aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht möglich seien und jede Familie das Recht hatte, sich an der Planung zu beteiligen.
Die ganze Situation ist für die Familie Becker äußerst frustrierend. Georg hat während dieser Zeit Wasser in Kästen organisiert, während er überlegt hat, eine Ferienwohnung zu mieten. Informationen über den Zeitrahmen der Arbeiten blieben jedoch aus, was die Unsicherheit verstärkt hat. Zusätzlich zur Aufzugproblematik wurde der Müllschacht stillgelegt, sodass Georg nun selbst die Treppen für den Müll hoch- und hinuntertragen muss.
Rechtliche Aspekte der Mietminderung
In Deutschland sind Vermieter gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Aufzüge betriebsbereit sind, wie auf wohnora erläutert wird. Ein längerfristiger Ausfall, wie in diesem Fall, kann durchaus eine Mietminderung rechtfertigen. Während kurzfristige Störungen oft toleriert werden, gilt ab einem Ausfall von über einer Woche, dass Mieter Anspruch auf eine Reduktion der Miete haben. Dies trifft vor allem auf ältere Mieter und Menschen mit Behinderungen zu, die auf den Aufzug angewiesen sind.
Die möglichen Mietminderungen variieren je nach Stockwerk: Bei einem Defekt in der sechsten Etage, wie im Fall von Ursula Kober-Becker, können bis zu 15 Prozent der Miete abgezogen werden. Dies zeigt, wie wichtig ein funktionierender Aufzug für das alltägliche Leben ist, insbesondere in einer alternden Gesellschaft. Die Mieter sollten in solche Fälle den Vermieter unbedingt über den Mangel informieren und eine Frist zur Behebung setzen, um ihre Ansprüche geltend zu machen, wie durch mietrecht.com klar aufgezeigt wird.
Ausblick auf die Sanierung
Die geplante Sanierung des Aufzugs, die aufgrund des Alters von 20 bis 30 Jahren notwendig ist, hat bei den Bewohnern verständlicherweise Besorgnis ausgelöst. Die Hausverwaltung hat zwar Maßnahmen ergriffen, um den Aufzug zu modernisieren; dennoch bleibt das Faktum, dass die Umstellung für viele eine erhebliche Lebensbeeinträchtigung darstellt. Nach einer langen Zeit ohne geeignete Lösung scheint es an der Zeit, dass man sich auch um die kurzfristigen Bedürfnisse der Anwohner kümmert.
Die Geschichte von Ursula und Georg Becker zeigt deutlich, wie wichtig eine gute Kommunikation zwischen Mieter und Verwaltung ist. Während die Baumaßnahmen dem langfristigen Vorteil dienen, darf das Wohl der Mieter nicht aus den Augen verloren werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen sensibilisiert werden und bald Lösungen gefunden werden, um das Leben der Betroffenen zu erleichtern.