Gericht weist Klage ab: Hochwasserschutz in Staubing darf gebaut werden!

Gericht weist Klage ab: Hochwasserschutz in Staubing darf gebaut werden!
Vor einer Woche drehte sich im Bayerischen Verwaltungsgericht alles um den Hochwasserschutz in Staubing, einem Ortsteil von Kelheim. Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) hatte gegen die Planungen des Kelheimer Landratsamts geklagt, aus Sorge um die Flora und Fauna in der Region. Diese Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen, denn der geplante Hochwasserschutzdeich gefährdet unter anderem eine einzigartige Kiesbank, die sich für die Fortpflanzung von Fischarten wie der Barbe als äußerst wichtig erweist. Der 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wies die Klage des LBV jedoch am Dienstag zurück und gab den Weg für den Deichbau frei. Die vollständigen Urteilsgründe werden in den kommenden Wochen veröffentlicht, und der LBV hat die Möglichkeit, eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen, die innerhalb eines Monats nach Erhalt der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen muss. LBV-Geschäftsführer Helmut Beran zeigt sich enttäuscht in Anbetracht der Gefahren für die letzte flussmittige Kiesbank der Donau.
Eine Woche vor der Verhandlung erhob sich jedoch der Stimmungsumschwung – ein unabhängiges Gutachten, erstellt von Prof. Dr. Helmut Habersack von der Universität für Bodenkultur in Wien, stellte die Planungen des Wasserwirtschaftsamtes in Frage. Nach den Auffassungen des Gutachtens bieten die bisherigen Pläne keinen vollständigen Hochwasserschutz für die Anwohner, und die bisherigen Aussagen zur Ungefährdung der Kiesbank sind als nicht haltbar einzustufen. Darüber hinaus bemängelt das Gutachten gravierende Defizite in den Planungsunterlagen, darunter fehlende Messungen des Geschiebetransports und das Fehlen einer ausreichenden 3D-Modellierung. Eine solche wäre jedoch notwendig, um die Risiken besser zu bewerten.
Bedenken des LBV und Alternativen
Der LBV fordert daher eine Prüfung von Alternativen, wie sie bereits 2021 vom Verwaltungsgericht angeordnet wurde. „Wir brauchen eine naturverträgliche Lösung“, so Peter Michael Schmalz, der Kreisgruppenvorsitzende des LBV, der von positiven Entwicklungen in Gesprächen mit Kommunalpolitikern berichtet. Dr. Christian Stierstorfer, LBV-Donaubeauftragter, hebt hervor, dass eine Gerichtsentscheidung erforderlich ist, um den Planungsbehörden die Entwicklung von Alternativen zu ermöglichen. Viele betroffene Bürger zeigen sich einer Absiedlung der 10 bis 12 Anwesen aufgeschlossen, wenn die Entschädigungszahlungen verbessert würden. Diese Idee wird vom LBV als finanziell günstigere Lösung im Vergleich zum geplanten Deich angesehen. Eine mögliche Alternative könnte eine Schutzwand in der Ortsnähe sein, die dem Fluss mehr Raum gibt und den Wasserabfluss verlangsamt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Vorgaben für den Hochwasserschutz sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt. Grundlegend sind die Paragraphen 72 bis 81, die die allgemeinen Vorschriften zum vorbeugenden Hochwasserschutz beinhalten. Diese Regeln wurden 2009 im Zuge der Novellierung des WHG und zur Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie verbindlich gemacht. Zu den zentralen Vorschriften gehören unter anderem die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und ein verbindlicher Pflichtenkatalog, der den Erhalt von Rückhalteflächen und die Einschränkung der Baugebiete in Hochwassergebieten umfasst. Die Einführung neuer Gebiete wie „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ zeigt, dass auch das Thema Hochwasserschutz zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Die Auseinandersetzung um den Hochwasserschutz in Staubing ist also nicht nur ein lokales Problem, sondern berührt auch grundsätzliche Fragen des Umweltschutzes und der Gefährdung unserer Gewässer. Es bleibt abzuwarten, ob der LBV auf die jüngsten Entwicklungen reagiert und ob es tatsächlich zu einem Umdenken in den Planungen kommt.