Polizeieinsatz in Nersingen: Mann bedroht Nachbarn mit Waffe!

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In Nersingen, Neu-Ulm, kam es am 27. Juni 2025 zu einem Polizeieinsatz aufgrund einer bewaffneten Bedrohung.

In Nersingen, Neu-Ulm, kam es am 27. Juni 2025 zu einem Polizeieinsatz aufgrund einer bewaffneten Bedrohung.
In Nersingen, Neu-Ulm, kam es am 27. Juni 2025 zu einem Polizeieinsatz aufgrund einer bewaffneten Bedrohung.

Polizeieinsatz in Nersingen: Mann bedroht Nachbarn mit Waffe!

In Nersingen, einem ruhigen Ort im Landkreis Neu-Ulm, kam es am 27. Juni 2025 zu einem besorgniserregenden Vorfall, der einen großangelegten Polizeieinsatz nach sich zog. Ein 49-Jähriger soll im Rahmen eines Streits seinen 40-jährigen Kontrahenten mit einer Schusswaffe bedroht haben. Die spezielle Waffe, die in diesem Fall zum Einsatz kam, war eine täuschend echte Luftdruckwaffe, wie die SWP berichtet.

Die Polizei wurde gegen 20:30 Uhr alarmiert, nachdem Angehörige über die Bedrohungssituation in einem Wohnhaus in Nersingen informierten. Aufgrund der potenziellen Gefahr wurden gleich neun Streifenbesatzungen zusammengerufen, darunter Teams der Polizeiinspektion Neu-Ulm sowie der Verkehrspolizeiinspektion Günzburg. Der Einsatzleiter nahm telefonisch Kontakt zu dem 49-Jährigen auf, der sich wenig später freiwillig und unbewaffnet aus seinem Haus begab.

Der Einsatz und seine Folgen

Während des rund 1,5-stündigen Einsatzes hielten sich auch ein Team des Rettungsdienstes und ein Notarzt in sicherer Entfernung bereit, konnten aber bald wieder abrücken, da niemand verletzt wurde. Der 49-Jährige wurde ohne Widerstand festgenommen und zur Polizeiinspektion Neu-Ulm gebracht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde er jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt, während Ermittlungen wegen Bedrohung gegen ihn eingeleitet wurden.

In einem weiteren Bericht der Schwäbischen wird vermeldet, dass bereits am Dienstagabend ein ähnlicher Vorfall das Geschehen in Nersingen prägte. Hier soll ein Mann seine Ehefrau mit einer Waffe bedroht haben, was ebenfalls zu einem Polizeieinsatz führte. In diesem Fall wurden zwei Schreckschusswaffen sowie ein Luftgewehr sichergestellt, und der Mann wurde in eine Fachklinik eingewiesen. Auch hier gab es keine Verletzten und die Gefahr wurde schnell neutralisiert.

Waffenrechtliche Hintergründe

Die rechtlichen Grundlagen für den Besitz von Waffen, auch in Form von erlaubnisfreien Gegenständen wie Luftdruckwaffen, sind in Deutschland sehr strikt geregelt. Laut den Infos des Bundeskriminalamtes müssen potenzielle Waffenbesitzer verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter das Mindestalter von 18 Jahren, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Nachweis der Sachkunde. Diese strengen Kriterien gelten, um sicherzustellen, dass nur verantwortungsvolle Personen Zugang zu Waffen erhalten.

Die Hintergründe des Streits zwischen dem 49-Jährigen und dem 40-Jährigen bleiben weiterhin unklar. Die Einsatze der Polizei zeigen jedoch, wie ernst solche Bedrohungen genommen werden und dass man bei Konflikten stets auf die professionelle Hilfe der Sicherheitskräfte setzen sollte.