Landratsamt stoppt Abriss der Heubrücke – Bürger atmen auf!

Landratsamt stoppt Abriss der Heubrücke – Bürger atmen auf!
Ein großer Aufschub für die Pläne der Deutschen Bahn: Am 30. Juni 2025, nur einen Tag vor dem geplanten Abriss der zweiten Hörzhausener Heubrücke, hat das Landratsamt Neuburg den Rückbau gestoppt. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Eine Genehmigung für den Abriss steht noch aus, und ohne diese darf kein Bagger anrücken.
Die Heubrücke führt über die Paar und spielt eine wichtige Rolle für die Anwohner, da sie den Zugang zu weitläufigen Wiesen ermöglicht. Im Falle eines Abrisses wären rund 20.000 Quadratmeter Boden für die Öffentlichkeit unzugänglich. Ein denkbar unglücklicher Zustand, zumal die Pläne der Deutschen Bahn vorsahen, das Bauvorhaben zügig voranzutreiben.
Fehlende Genehmigung sorgt für Stopp
Die Deutsche Bahn InfraGO ist aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen einzureichen, um die nötige Genehmigung zu erhalten. Das Landratsamt hat bereits klar kommuniziert, welche Dokumente dafür notwendig sind. Es handelt sich hierbei um einen gängigen Prozess im Rahmen der Planungsphase, die unter anderem beinhalten kann, dass die Pläne einer Genehmigungsplanung unterzogen werden, bevor es zum tatsächlichen Bau kommt.
In der ersten Leistungsphase wird die grundsätzliche Zielsetzung eines Projekts ermittelt. Darauf folgen die anschließenden Phasen, in denen Details, Umsetzungsmöglichkeiten und letztlich auch die erforderlichen Genehmigungen festgelegt werden. Die Deutsche Bahn muss nun diesen üblichen Weg beschreiten.
Regionale Kontaktstellen der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn bietet verschiedenen Ansprechpartner für Fragen rund um Bau- und Planungsvorhaben, auch über ihre regionalen Büros in Nordrhein-Westfalen. Für Köln ist die Adresse Erna-Scheffler-Straße 5, 51103 Köln, erreichbar unter der E-Mail-Adresse DBSImm-KLN-Baurecht@deutschebahn.com
Insgesamt ist es wichtig, dass die Bürger:innen an solche Planungen beteiligt werden und die Möglichkeit haben, Einwände zu äußern. Dies geschieht beispielsweise im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der Genehmigungsplanung, wo Einblicke in die Planungen gewährt werden.
Der jetzt aufgeschobene Abriss der Hörzhausener Heubrücke zeigt, wie wichtig ein sorgfältiger Planungsprozess ist und dass daran geknüpft auch die Belange der Bevölkerung gewahrt bleiben müssen. Ein gutes Händchen haben bei der Umsetzung ist hier die Devise!