Betrunkene Unfallfahrten: Polizei stoppt Alkoholsünder in Neumarkt!

Betrunkene Unfallfahrten: Polizei stoppt Alkoholsünder in Neumarkt!
Am vergangenen Wochenende war die Polizei in Neumarkt im Landkreis Neumarkt besonders aktiv und hat bei zahlreichen Verkehrskontrollen die Augen auf Alkoholsünder gerichtet. In einer beeindruckenden Aktion wurden Fahrer jeden Alters, von 15 bis 82 Jahren, aufgehalten und auf ihren Alkoholgehalt überprüft. Ein 82-jähriger Mann wurde am Freitagabend im Neumarkter Norden kontrolliert und musste sein Auto stehen lassen, während ein 15-jähriger E-Scooter-Fahrer im Föhrenweg auf frischer Tat ertappt und kurzerhand seiner Mutter übergeben wurde. Solche Maßnahmen sind wichtig, denn das Fahren unter Alkoholeinfluss kann gefährliche Folgen haben, wie ein Vorfall in Pyrbaum zeigt: Eine 24-jährige Radfahrerin stürzte nach einem übermäßigen Alkoholgenuss und musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Am Samstag stand ein 18-Jähriger auf einem E-Scooter, ebenfalls unter Alkoholeinfluss, in der Klostergasse in Neumarkt auf der Liste der aufgehaltenen Fahrer. Währenddessen wurde am Sonntag ein 37-Jähriger ohne Versicherungskennzeichen und unter Betäubungsmitteln in der Woffenbacher Straße kontrolliert. Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Sonntagabend, als eine 32-jährige Autofahrerin in Berg wegen Alkohols angehalten wurde. Die Nacht auf Montag brachte dann noch einen 31-Jährigen auf seinem E-Scooter in der Amberger Straße ins Visier der Beamten – auch er war offensichtlich nicht mehr fahrfähig.
Promillegrenzen und rechtliche Folgen
Die rechtlichen Grundlagen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind in Deutschland klar geregelt. Es gilt allgemeine Promillegrenzen, die für alle motorisierten Fahrzeuge, inklusive E-Scootern, Anwendung finden. Seit 1998 liegt die Grenze bei 0,5 Promille für erfahrene Autofahrer. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige hingegen gilt eine Null-Promille-Grenze Mittelbayerische, RBB24. Verstöße gegen diese Regelungen ziehen nicht nur Bußgelder zwischen 500 und 1.500 Euro nach sich, sondern auch Punkte im Flensburger Fahreignungsregister und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote von bis zu drei Monaten.
Besonders brisant wird es ab 1,1 Promille, wo eine Straftat vorliegt und die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
Radfahrer haben ebenfalls zu beachten, dass ab 1,6 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit gilt und ebenfalls mit hohen Geldstrafen und Punkten bestraft wird. Zudem droht in schweren Fällen ein verpflichtendes Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU), sollte man mit Alkohol am Steuer auffällig werden DA Direkt.
Einführende Gedanken zu sicherem Fahren
Alkohol und Verkehr sind eine gefährliche Kombination. Daher rät die Polizei eindringlich, auf Alkohol ganz zu verzichten, wenn man ein Fahrzeug führt. Besonders Risikogruppen wie Fahranfänger sollten sich der strengen Regelungen bewusst sein. Ein halber Liter Bier kann bereits für einen Anstieg des Promillewertes auf 0,3 bis 0,4 führen Mittelbayerische, was zu empfindlichen Strafen führen kann. Sicherer ist es, das Auto oder den E-Scooter in solch einem Fall lieber stehen zu lassen und auf Alternativen zurückzugreifen.
In Neumarkt sind die Kontrollen ein deutliches Signal: Die Polizei nimmt das Thema Alkohol im Verkehr ernst. Und das ist auch gut so. Wer plant, seine Grenzen zu überschreiten, sollte sich überlegen, ob das Risiko es wert ist. Denn schließlich schützt verantwortungsvolles Verhalten nicht nur einen selbst, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer.