Wildcamper am Forggensee erwischt: Hohe Bußgelder drohen!

Polizei Füssen kontrolliert Wildcamper am Forggensee. Verstöße gegen das Naturschutzgesetz führen zu Bußgeldern in Ostallgäu.

Polizei Füssen kontrolliert Wildcamper am Forggensee. Verstöße gegen das Naturschutzgesetz führen zu Bußgeldern in Ostallgäu.
Polizei Füssen kontrolliert Wildcamper am Forggensee. Verstöße gegen das Naturschutzgesetz führen zu Bußgeldern in Ostallgäu.

Wildcamper am Forggensee erwischt: Hohe Bußgelder drohen!

Die wunderschöne Landschaft rund um den Forggensee im Ostallgäu zieht zahlreiche Naturliebhaber an, doch nicht jeder weiß, dass wilden Campen in diesen Regionen die Sache etwas komplizierter macht. Am Montag, den 15. Juli 2025, ging die Polizei Füssen verstärkt gegen Wildcamper vor und entdeckte vier Fahrzeuge, die verbotenerweise im Landschaftsschutzgebiet um den Forggensee parkten und dort übernachteten. Trotz klarer Beschilderung scheinen viele Menschen, sowohl Einheimische als auch Touristen, sich nicht über die Regulierung im Klaren zu sein. Laut der Allgäuer Zeitung ist das Abstellen von Fahrzeugen oder das Zeltlager in solchen Schutzgebieten nicht erlaubt, auch nicht für eine Nacht. Dies hat zur Folge, dass gegen die betroffenen Camper Bußgelder verhängt wurden, die sich je nach Schwere des Verstoßes auf bis zu 2.500 Euro belaufen können.

Wildcampen ist in Deutschland grundsätzlich verboten, was bedeutet, dass das Übernachten in Zelten oder Wohnmobilen an Orten ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet ist. In Bayern hat man zwar das Recht auf Genuss der Natur, doch durch das Nordbayern geltende Naturschutzgesetz gelten dafür strenge Regeln. Übernachten auf Parkplätzen ist lediglich zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt, jedoch nicht mit Campingausstattung. Biwakieren unter einer Plane ist oft gestattet, aber in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten nicht.

Wachsendes Bewusstsein für Naturschutz

Die Polizei in Füssen führt regelmäßige Schwerpunktkontrollen an beliebten Seen durch, darunter auch am Forggensee und Schwansee. Immer häufiger werden Beschwerden über Wildcamper laut, insbesondere wegen den damit verbundenen Problematiken wie Störung des Wildlebens, zurückgelassener Müll oder sogar blockierte Zufahrten. Diese Problematik spiegelt sich auch in den Bußgeldkatalogen wider, die in Bayern für unerlaubtes Campen strenge Strafen vorsehen. Demnach drohen Geldbußen von bis zu 1.500 Euro in Landschaftsschutzgebieten und 2.500 Euro bei nächtlicher Übernachtung in Naturschutzgebieten. Diese Informationen stammen aus Bussgeld-Info.

Behörden appellieren an Einheimische und Touristen, sich über die erlaubten Stellplätze zu informieren und Respekt gegenüber der Natur zu zeigen. In der Öffentlichkeit wird das Bewusstsein für Naturschutz zunehmend gestärkt, und es gibt zunehmend legale Alternativen zum Wildcampen, wie offizielle Stellplätze in verschiedenen Regionen, die Routine bieten, aber auch helfen, die Natur zu schützen.

Empfohlene Alternativen und Regeln

Wer sich dennoch für das Campen in der Natur interessiert, kann auf die zahlreichen offiziellen Wildcampingplätze in Bayern zurückgreifen, die oft mit grundlegendem Komfort wie Toiletten und Feuerstellen ausgestattet sind. Dazu zählen zum Beispiel Plätze im Frankenwald, Spessart oder Bayerischen Wald. Besonders wichtig ist, beim Campen in der Natur einige Regeln zu beachten: Offenes Feuer sollte vermieden werden, Müll ist stets mitzunehmen, und Lärm ist auf ein Minimum zu reduzieren.

Wenn Sie also in der Natur übernachten möchten, informieren Sie sich am besten vorher über die geltenden Bestimmungen und respektieren Sie die Umwelt. So bleibt das Campen in der Natur ein Vergnügen für alle – ohne böse Überraschungen!