Schweinfurt: 70-Jähriger gefährdet Nachbarn – Dauerhafte Psychiatrie?
Ein 70-jähriger Mann aus Schweinfurt soll aufgrund bipolaren Störungen dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden, nachdem er mehrfach straffällig geworden ist.

Schweinfurt: 70-Jähriger gefährdet Nachbarn – Dauerhafte Psychiatrie?
Ein sehr dramatischer Fall beschäftigt derzeit die Gerichte: Ein 70-jähriger Mann könnte dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das Landgericht Schweinfurt wird am Dienstag über die weitere Vorgehensweise entscheiden, wie meincharivari.de berichtet. Ein Gutachter hat beim Mann eine bipolare Störung diagnostiziert, die zu starken Stimmungsschwankungen führt. Zudem besteht der Verdacht auf Demenz.
In den letzten zwei Jahren trat der Mann wiederholt durch straffälliges Verhalten in Erscheinung. So soll er trotz eines bestehenden Hausverbots in einem Einkaufsmarkt in Gerolzhofen aufgetaucht sein, wo er die Marktleiterin und einen Angestellten verletzte und bedrohte. Im Februar 2024 kam es zu einem weiteren Vorfall, als er bei einer Polizeikontrolle vor den Beamten flüchtete und innerorts Geschwindigkeiten von bis zu 80 km/h erreichte. Zudem drohte er mehrfach Mietern in seinem Wohnhaus, unter anderem beim Aufeinandertreffen mit einer Frau, vor deren Tür er mit einer laufenden Kettensäge stand und sie einschüchterte.
Rechtliche Grundlagen der Zwangseinweisung
Aufgrund der Schwere seiner Taten wird nun eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Einrichtung diskutiert. Eine solche Maßnahme erfolgt in der Regel gemäß dem Psychisch-Kranken-Gesetz oder §1906 BGB, wie dgbs.de erläutert. Erforderlich ist dabei, dass der betroffene Mann entweder eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellt. Die Einweisung muss von einem Arzt angeordnet und gegebenenfalls durch die Polizei und den Notarzt unterstützt werden.
Beim gerichtlichen Verfahren wird selbstverständlich auch die Notwendigkeit der Zwangsbehandlung geprüft. Wie das Ärzteblatt beschreibt, ist es erforderlich, dass die Zwangsmaßnahme dem Schutz des Betroffenen oder von Dritten dient. Außerdem muss die Zwangsbehandlung als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden. Hierbei sind viele Faktoren zu berücksichtigen, unter anderem die krankheitsbedingte Einsichtslosigkeit des Betroffenen und der mutmaßliche Wille im Sinne einer Patientenverfügung oder einer vorherigen Zustimmung.
Das weitere Vorgehen
Die Genehmigung einer Zwangsbehandlung ist in der Regel auf maximal sechs Wochen angelegt, in dringlichen Fällen kann sie jedoch auch auf zwei Wochen beschränkt werden. Vor jeder solchen Entscheidung muss das Gericht das Sachverständigengutachten einholen, um die Gegebenheiten zu überprüfen. Sollte der Mann im Zuge des Verfahrens fixiert werden müssen, wird dies in der Regel ohne medikamentöse Unterstützung erfolgen, was besonderen Herausforderungen mit sich bringen kann.
Die Essenz dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Balance zwischen dem Schutz des Einzelnen und den Rechten, die das Gesetz vorsehen. Angesichts der Umstände bleibt abzuwarten, wie das Gericht in Schweinfurt auf dieser Grundlage entscheiden wird. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Thematik der Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung psychisch erkrankter Menschen.