Baden in der Donau: Gefahren übersehen? Diese Regeln müssen Sie kennen!

Baden in der Donau: Gefahren übersehen? Diese Regeln müssen Sie kennen!
In der Sommerzeit zieht es viele Menschen an die Gewässer, um sich zu erfrischen und die Hitzewelle zu genießen. Doch das Baden in den Schifffahrtsstraßen, wie etwa der Donau, birgt erhebliche Risiken. Laut den Informationen von Regio Aktuell ist das Baden 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken sowie in der Nähe von Wehren, Hafenanlagen und Schleusenbereichen verboten. Dies sind wichtige Vorschriften, die das Wahrnehmen von Gefahren beim Baden in solchen Bereichen verhindern sollen.
In der Tat erklärt die Wasserhaushaltsgesetzgebung des Bundes, dass grundsätzlich nicht in Verkehrswasserstraßen gebadet werden darf, wobei die Ausnahmen von den Bundesländern geregelt werden können. Diese Regelungen gelten besonders für künstliche Wasserstraßen, in denen Baden und Schwimmen meist strikt verboten sind. Hierzu zählen nicht nur Schifffahrtskanäle, sondern auch bedeutet für die Sicherheit der Badegäste, dass sie sich stets über die örtlichen Vorschriften informieren sollten, wie die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung anmerkt.
Gefahren im Wasser
Wenn man im Wasser der Schifffahrtsstraßen verweilt, gilt es, absichtlich Abstand zu Binnenschiffen zu halten. Diese Schiffe können nicht ohne weiteres stoppen oder ausweichen – sie sind oft bis zu 100 Meter lang und erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Diese theoretische Sicherheit ist allerdings trügerisch, denn viele Gefahren sind unsichtbar. Unter Wasser verstecken sich Treibhölzer und andere spitze Gegenstände, die niemand sieht.
Die Binnenschifffahrtsordnung (BinSchStrO) deutet darauf hin, dass das Baden in den gefährlichen Bereichen nicht nur gefährlich ist, sondern auch streng verboten. Verstoß gegen diese Regelungen kann ernste Konsequenzen haben, darunter Platzverweise und hohe Bußgelder von bis zu 200 Euro. Die Wasserschutzpolizei hat die Befugnis, gegen Ordnungswidrigkeiten einzuschreiten. Daher rät die Wasserwirtschaftsverwaltung nachdrücklich davon ab, in den Verkehrswasserstraßen zu baden.
Familien und Kinder schützen
Nicht nur Erwachsene, sondern insbesondere Eltern sollten mit ihren Kindern über die Gefahren des Badens in diesen Gewässern sprechen. Die Gefahren, die von Strömungen und Sogwirkungen in Schleusen und Wehren ausgehen, sind nicht zu unterschätzen. Auch hier appelliert das Wasser- und Schifffahrtsamt an die Vernunft der Badegäste. Der Hinweis, dass das Brückenspringen im Verkehr eine ebenso erhebliche Gefahr darstellt, macht deutlich, wie wichtig es ist, die Sicherheit ernst zu nehmen.
Insgesamt erstreckt sich das bundesweite Wasserstraßennetz über 7.476 Kilometer, wobei 75 Prozent dieser Strecken auf Flüssen und 25 Prozent auf Kanälen verlaufen. Die Bedeutung dieser Wasserwege für den internationalen Güterverkehr ist unverkennbar und damit auch der stetige Verkehr von verschiedenen Schiffstypen kritisch. Der Zugang zu den Flüssen und Kanälen sollte daher nicht auf Kosten der Menschenleben erfolgen. Wer im Sommer also baden möchte, sollte unbedingt auf die örtlichen Regelungen Rücksicht nehmen und sich vorab informieren – die Sicherheit geht vor. Dies zeigt auch die Website des Schifffahrtsvereins, die verschiedene Informationen zu den Wasserstraßen bereitstellt.