Hilfsaktion: Arbeitsagentur unterstützt Azubis bei Mietkosten!
Die Arbeitsagentur unterstützt Azubis in Tirschenreuth mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zur Minderung finanzieller Belastungen.

Hilfsaktion: Arbeitsagentur unterstützt Azubis bei Mietkosten!
In einer Zeit, in der die Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren kräftig gestiegen sind, stellt die finanzielle Unterstützung für Auszubildende einen wichtigen Pfeiler dar. Die IG BAU informiert derzeit besonders über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die Azubis mit eigenen Wohnungen helfen kann, den finanziellen Druck zu mindern. Gerade für die rund 4.010 Auszubildenden in der Oberpfalz, darunter etwa 230 im Bau, ist diese Unterstützung von großer Bedeutung.
Die Agentur für Arbeit zeigt sich hierbei als verlässlicher Partner. Immerhin reicht die Ausbildungsvergütung oft nicht aus, um Miete, Lebensmittel und Fahrten nach Hause zu stemmen. Auch Manfred Götz, stellvertretender Vorsitzender der IG BAU Oberpfalz, betont, dass diese finanzielle Hilfe angesichts von 1.100 Azubis in Weiden, 1.060 im Kreis Tirschenreuth und 1.850 im Kreis Neustadt/WN besonders gefragt ist.
Wer hat Anspruch auf die Unterstützung?
Doch wer hat eigentlich Anspruch auf die BAB? Die Voraussetzungen sind klar umrissen: Ein Azubi muss über 18 Jahre alt, verheiratet oder mit einem Partner zusammenlebend sein. Auch wenn man mindestens ein Kind hat und nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann man Unterstützung beantragen. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für betriebliche sowie außerbetriebliche Ausbildungen. Auch für die Ausbildungsvorbereitung in einer Assistierten Ausbildung gibt es spezifische Ansprüche.
- Azubi muss über 18 Jahre alt oder verheiratet sein.
- Zusammenleben mit einem Partner ist ebenfalls Voraussetzung.
- Ein Kind zu haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, qualifiziert zur Antragstellung.
- Besondere Regelungen gelten für Azubis mit Behinderungen.
Die Berufsausbildungsbeihilfe kann beantragt werden, um nicht nur Mietkosten, sondern auch Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung oder Fahrten zu decken. Der Höchstsatz für die BAB liegt bei 781 Euro für duale Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Damit ist sie eine der wichtigsten Formen finanzieller Unterstützung für junge Menschen in der Ausbildung.
Alternativen und Zusatzhilfen
Zudem gibt es weitere Möglichkeiten, die finanzielle Situation zu verbessern. Das Schüler-BAföG beispielsweise unterstützt Schüler und Auszubildende in schulischen Ausbildungen und kann bis zu 959 Euro betragen. Auch das Wohngeld, für Azubis in bestimmten Fällen nutzbar, kann helfen, wenn der BAB-Antrag abgelehnt wird. Und nicht zu vergessen sind Stipendien und Bildungskredite, die ebenfalls für engagierte Auszubildende bereitstehen.
Zusätzlich besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber volljährigen Kindern in der Ausbildung. Dieses Geld kann wichtig sein, um über die Runden zu kommen, insbesondere wenn die eigene Vergütung nicht ausreicht. Das Kindergeld wird ebenfalls nicht vernachlässigt und beträgt 255 Euro für unter 25-Jährige in Ausbildung.
Es ist also klar, dass Unterstützung für unsere Azubis high im Kurs steht. Mit der richtigen Information und der passenden Bewerbung kann jeder von den zahlreichen Möglichkeiten profitieren, um die Ausbildung erfolgreich zu meistern.