Bremen: Ehepaar muss 33.000 Euro Bürgergeld wegen Auslandsaufenthalt zahlen

Ein Bremer Ehepaar muss 33.000 Euro Bürgergeld zurückzahlen, nachdem es jahrelang im Ausland lebte, ohne das Jobcenter zu informieren.

Ein Bremer Ehepaar muss 33.000 Euro Bürgergeld zurückzahlen, nachdem es jahrelang im Ausland lebte, ohne das Jobcenter zu informieren.
Ein Bremer Ehepaar muss 33.000 Euro Bürgergeld zurückzahlen, nachdem es jahrelang im Ausland lebte, ohne das Jobcenter zu informieren.

Bremen: Ehepaar muss 33.000 Euro Bürgergeld wegen Auslandsaufenthalt zahlen

In einer aufsehenerregenden Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen muss ein Ehepaar aus Bremen stolze 33.000 Euro Bürgergeld zurückzahlen. Der Grund? Sie lebten jahrelang im Ausland ohne das zuständige Jobcenter zu informieren, wie Merkur berichtet.

Das Paar hatte über Jahre hinweg Hartz IV und später Bürgergeld bezogen, während sie anscheinend dauerhaft außerhalb Deutschlands ansässig waren. Trotz ihrer Behauptung, sie hätten lediglich Kurzreisen unternommen und lebten nach wie vor in Bremen, konnten die Richter keine glaubhaften Belege für deren Erreichbarkeit finden. Während des Zeitraums von 2016 bis 2018 blieben sie für das Jobcenter unerreichbar, was zu dem beschlossenen Rückzahlungsanspruch führte.

Wichtige Informationen zu Auslandsaufenthalten

Bürgergeld-Empfänger dürfen in der Regel nicht dauerhaft im Ausland leben und dennoch die entsprechenden Leistungen beziehen. Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland sein; eine Wohnsitzverlegung ins Ausland hat das Erlöschen des Anspruchs zur Folge, wie auch buerger-geld.org feststellt.

Für vorübergehende Auslandsaufenthalte gibt es strenge Regeln. Dies sind die wichtigsten Punkte:

  • Maximal drei Wochen pro Jahr (21 Kalendertage) sind erlaubt.
  • Eine Zustimmung des Jobcenters muss mindestens fünf Werktage vor Reisebeginn eingeholt werden.
  • Die Erreichbarkeit für das Jobcenter muss während des gesamten Aufenthalts gewährleistet sein.

Für Aufenthalte, die länger als drei Wochen dauern, erlischt der Anspruch auf Bürgergeld. Daher sollten Bürgergeld-Empfänger sich gut überlegen, wann und wie lange sie ins Ausland reisen. Ungeplante Reisen oder unangemeldete Aufenthalte können zu einem sofortigen Leistungsentzug führen, wie auch in dem geschilderten Bremer Fall deutlich wird.

Verpflichtungen der Leistungsberechtigten

Zusätzlich zu den genannten Reiseregelungen müssen Bürgergeld-Empfänger auch beachten, dass ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei Verlust des Anspruchs endet. Dieses Thema wird auch von deutsche-im-ausland.org ausführlich behandelt.

In der aktuellen Rechtsprechung ist klar: Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, läuft Gefahr, nicht nur das Bürgergeld zu verlieren, sondern auch im Ernstfall ohne Versicherungsschutz darzustehen. Ein Ehepaar aus Bremen ist nicht das erste Beispiel für diese Thematik; andernorts mussten bereits Familien, wie die aus Berlin, ebenfalls hohe Rückforderungen abdecken, nachdem sie unerlaubte Reisen unternommen hatten, in diesem Fall sogar für eine Pilgerreise nach Mekka, die mit 22.600 Euro zu Buche schlug.

Diese Fälle verdeutlichen die Bedeutung der Einhaltung der Vorgaben des Jobcenters. Eine rechtzeitige Abstimmung und das Bewusstsein über die Rechte und Pflichten sind unerlässlich, um böse Überraschungen und finanzielle Engpässe zu vermeiden.