Hamburgs Unternehmer in der Zwickmühle: Corona-Hilfen müssen zurückgezahlt werden!

Hamburgs Unternehmen stehen unter Druck: Rückforderungen von Corona-Hilfen belaufen sich auf 358 Millionen Euro und führen zu Insolvenzen.

Hamburgs Unternehmen stehen unter Druck: Rückforderungen von Corona-Hilfen belaufen sich auf 358 Millionen Euro und führen zu Insolvenzen.
Hamburgs Unternehmen stehen unter Druck: Rückforderungen von Corona-Hilfen belaufen sich auf 358 Millionen Euro und führen zu Insolvenzen.

Hamburgs Unternehmer in der Zwickmühle: Corona-Hilfen müssen zurückgezahlt werden!

Die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Corona-Pandemie lasten schwer auf vielen Unternehmerinnen und Unternehmern in Hamburg. Ein Blick auf die aktuellen Rückforderungen der Corona-Hilfen offenbart, dass rund 358 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssen, was insbesondere Kleingewerbe und Solo-Selbstständige vor immense Herausforderungen stellt. Diese Informationen stammen aus einer Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, wie Welt berichtet.

Insgesamt wurden in Hamburg etwa 3,8 Milliarden Euro an Corona-Hilfen bewilligt, die zwischen 2020 und 2023 an über 54.000 Antragsteller ausgezahlt wurden. Interessant ist, dass von den Rückforderungsbescheiden bereits rund 8000 erlassen wurden, wobei etwa 2000 Forderungen noch offen sind. Um das Ganze noch zu komplizieren, haben über 18.000 Antragsteller Widerspruch gegen diese Rückforderungen eingelegt. Etwa ein Drittel dieser Widersprüche wurde ganz oder teilweise berücksichtigt, was Hoffnung bei den Betroffenen weckt.

Ein komplexes Procedere

Das Verfahren zur Rückforderung ist vielschichtig. Die Unternehmen mussten bei der Beantragung der Hilfen eine Umsatzprognose abgeben. Nun gilt es, nachzuweisen, dass die erhaltenen Gelder auch tatsächlich benötigt wurden. Dies führt dazu, dass einige Unternehmen mehr Geld zurückzahlen müssen, als ursprünglich erwartet. Laut Tagesschau müssen etwa ein Viertel der Betriebe im Durchschnitt rund 7.400 Euro zurückzahlen.

Diese umfangreiche Schlussabrechnung wird von prüfenden Dritten, wie Steuerberatern, durchgeführt. Hier trifft es viele schwer, dass die Behörden oft strenge Maßstäbe anlegen und Umsatzrückgänge als nicht coronabedingt betrachten, sondern auf allgemeine wirtschaftliche Faktoren zurückführen. Für die Unternehmen entsteht somit ein ständiger Druck, gerade in einer Zeit, in der die wirtschaftliche Lage ohnehin angespannt ist.

Gerichtliche Auseinandersetzungen

Zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen sind die Folge dieser Rückforderungsansprüche. Wie Taylor Wessing berichtet, sind aktuell 419 Klagen gegen Rückforderungsbescheide anhängig, und 2024 fällten die Verwaltungsgerichte 70 Urteile, von denen 48 zugunsten der Antragsteller und 16 zugunsten der Stadt entschieden wurden. Diese Uneinheitlichkeit sorgt für Anspannung innerhalb der Betroffenen.

Im ersten Quartal 2025 zeigt sich ein gemischtes Bild: Während viele Unternehmen unter den Rückforderungen leiden und Insolvenzen vor allem im Einzelhandel oder bei freiberuflichen Dienstleistungen zunehmen, bleibt der Saldo aus Neugründungen und Gewerbeaufgaben positiv. 6975 neue Unternehmen wurden 2021 gegründet, im Jahr 2024 waren es noch 5984.

Eine wichtige Stimme in diesem Kontext ist die von Xenija Melnik von der Linksfraktion, die die Rückforderungspraxis scharf kritisiert. Sie fordert einen erweiterten Ermessensspielraum für die zuständigen Behörden, um den betroffenen Unternehmern ein wenig mehr Luft zum Atmen zu verschaffen.

Die Abwicklung der Corona-Hilfen bleibt also ein heißes Eisen und zeigt, wie komplex und herausfordernd die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob die Behörden in der Lage sind, adäquate Lösungen für die Unternehmen zu finden.