Hessen im Steuerfokus: Was Influencer jetzt wissen müssen!
Hessens Finanzämter fokussieren sich auf die Besteuerung von Influencern. Wichtige Informationen für angehende Unternehmer.

Hessen im Steuerfokus: Was Influencer jetzt wissen müssen!
In der heutigen Zeit sind Influencer nicht mehr nur ein Trend, sondern eine stetig wachsende Berufsgruppe, die viel Aufmerksamkeit erregt. Allein in Hessen stehen die Finanzämter bereit, um diese Szene ins Visier zu nehmen. Laut Hessenschau haben 75 Betriebsprüferinnen und -prüfer eine spezielle Schulung erhalten, um sich mit den Herausforderungen der Besteuerung von Influencern auseinanderzusetzen. Diese Maßnahmen sind als Reaktion auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion zu verstehen, die einen klaren Fingerzeig auf die Notwendigkeit dieser Aufklärung erhebt.
Der Eintritt in die Welt des Unternehmertums als Influencer gestaltet sich denkbar einfach. Man benötigt lediglich eine E-Mail-Adresse, um als Influencer durchstarten zu können. Diese Niedrigschwelligkeit könnte dazu führen, dass viele, die an Social Media interessiert sind, diesen Weg einschlagen. Da die Vergütungen für Influencer in der Regel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß dem Einkommensteuergesetz gelten, wird die Thematik der Besteuerung darüber immer bedeutender.
Steuerliche Herausforderungen für Influencer
Die Finanzverwaltung zeigt sich besorgt über die potenziellen Steuerausfälle, die durch unbeachtete Einkünfte entstehen könnten. Daher wurde bereits im Juli 2020 ein FAQ-Dokument vom BMF zusammen mit den obersten Finanzbehörden veröffentlicht, um Influencern ihre steuerlichen Pflichten näherzubringen, wie die Haufe berichtet. Besonders interessant ist die Tatsache, dass die steuerliche Relevanz der Aktivitäten auf Plattformen wie Instagram oder TikTok von der Gewinnerzielungsabsicht abhängig ist. starten viele Influencer zunächst als Hobby, bevor sie steuerpflichtig werden, sobald bestimmte Freibeträge überschritten werden.
Für das Jahr 2025 liegt der einkommensteuerliche Grundfreibetrag bei 12.084 Euro für Einzelveranlagungen und 24.192 Euro für Zusammenveranlagungen. Überschreiten die Einkünfte aus Influencer-Tätigkeiten diese Beträge, können schneller als gedacht steuerliche Verpflichtungen entstehen. Insbesondere wenn die Tätigkeit gewerblich eingestuft wird, könnte sogar Gewerbesteuer fällig werden.
Unterstützung und Aufklärung durch die Finanzverwaltung
Um den Influencern zu helfen, ihre steuerlichen Pflichten zu verstehen und rechtzeitig zu handeln, hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eine zentrale Website ins Leben gerufen. Diese Plattform, erreichbar unter finanzamt.nrw.de/Influencer, bietet zahlreiche Informationen und praxisnahe Hinweise zu steuerlich relevanten Themen, wie die Einnahmen aus Sponsorings, Produktplatzierungen und Merchandise-Verkäufen. Diese Initiative soll dazu beitragen, mehr Klarheit und Sicherheit in die Branche zu bringen, was besonders für Einsteiger von Bedeutung ist, wie Finanzverwaltung NRW betont.
Zusätzlich zu den praktischen Informationen wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Influencer Steuern sparen können, etwa indem sie rechtzeitig mit dem Finanzamt kommunizieren und einen Steuerberater zurate ziehen. Dies gilt insbesondere bei der Gründung einer GmbH, die mit einer Körperschaftsteuer von 15,825 Prozent belastet wird.
Die Bemühungen der Finanzverwaltung, Influencer über ihre steuerlichen Verpflichtungen aufzuklären, sind ein positiver Schritt in eine Zukunft, in der diese neue Berufsgruppe nicht nur anerkannt wird, sondern auch die Unterstützung erhält, die sie für eine nachhaltige Karriere benötigt.