Frankfurt: Gerichtlaubt United4Gaza -Demo trotz Stadtverbot!
Am 30. August 2025 findet in Frankfurt am Main die Versammlung „United4 Gaza“ statt, nachdem ein Gericht das Versammlungsverbot aufhob.

Frankfurt: Gerichtlaubt United4Gaza -Demo trotz Stadtverbot!
Am 28. August 2025 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main eine bedeutende Entscheidung getroffen: Das Gericht entschied, dass das städtische Versammlungsverbot für die geplante Demonstration „United4 Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt“ nicht rechtens ist. Die Versammlung, die von drei Privatpersonen für den 30. August 2025 zwischen 15 und 21 Uhr angemeldet wurde, wird nun stattfinden können. Wie Vorsprung Online berichtet, wurde die Route der Demonstration gut durchdacht: Sie beginnt im Hafenpark und führt über mehrere Straßen wie die Honsellstraße und die Kaiserstraße bis zum Roßmarkt.
Dass es zu dieser gerichtlichen Entscheidung kam, liegt an einem Eilantrag einer der Anmelderinnen, der am 27. August 2025 eingereicht wurde. Die Stadt Frankfurt hatte zuvor ein Versammlungsverbot erlassen, gestützt auf eine polizeiliche Gefahrenprognose. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein Verbot nur dann gerechtfertigt sei, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit nachgewiesen werden könne – was in diesem Fall nicht gegeben war. Die Richter verwiesen auch auf ein Urteil des Staatsgerichtshofs vom 6. März 2025, das besagt, dass ein Verbot nur bei zu erwartenden Straftaten durch die gesamte Versammlung möglich ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ein entscheidender Faktor in diesem Zusammenhang ist das am 22. März 2023 verabschiedete Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG), das seit April 2023 in Kraft ist. Dieses Gesetz hat die bisherigen Regelungen nach 17 Jahren ersetzt und verfolgt eine klare Modernisierung der Versammlungsrechte. Es definiert die Begriffe rund um die Versammlungsfreiheit und legt die Schutzaufgabe des Staates sowie die Verpflichtungen der Veranstalter und Behörden fest. Wie in Lexaris erläutert, sind auch kleine Versammlungen anzeigepflichtig, was zur besseren Regelung und Kontrolle beitragen soll.
Die Rolle der öffentlichen Ordnung im Versammlungsrecht steht jedoch auf der Kippe. Der Hessische Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil Bedenken geäußert, ob deren Anwendung auf Versammlungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Fest steht, dass die Hessische Verfassung einen erweiterten Schutz der Versammlungsfreiheit bietet. Dabei dürfen Beschränkungen nur zum Schutz verfassungsimmanenter Rechtsgüter vorgenommen werden. Auch eine Bewertung von Meinungen durch staatliche Stellen ist nicht zulässig, wie es Art. 5 des Grundgesetzes vorschreibt. Diese Aspekte spiegeln sich in der Argumentation des Gerichts wider, das sowohl die Notwendigkeit als auch die Konformität des Gesetzes mit der Verfassung auf den Prüfstand stellt, auch wenn dieses Vorgehen als mutlos kritisiert wird.
Was kommt jetzt?
Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiges Signal für die Versammlungsfreiheit in Hessen und könnte Einfluss auf die zukünftige rechtliche Praxis haben. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden, somit bleibt der Rechtsweg geöffnet. Während die Stadt Frankfurt die Möglichkeit hat, gegen das Urteil vorzugehen, steht am 30. August in jedem Fall eine wichtige Demonstration auf der Agenda, die nicht nur die politische Stimmung widerspiegeln könnte, sondern auch ein Zeichen für das gesellschaftliche Engagement der Kölner Bevölkerung setzt.