Finanzamt Gelnhausen verliert Bewertungsstelle: Umstrukturierung in Hessen!
Die Umstrukturierung der Steuerverwaltung in Hessen führt zur Eingliederung der Bewertungsstelle Gelnhausen ins Finanzamt Fulda, um Effizienz und Fachwissen zu fördern.

Finanzamt Gelnhausen verliert Bewertungsstelle: Umstrukturierung in Hessen!
Am 14. August 2025 ist es offiziell: Das Finanzamt Gelnhausen muss seine Bewertungsstelle für Grundbesitz aufgeben. Diese geht in die Zuständigkeit des Finanzamts Fulda über, was eine wesentliche Veränderung in der hessischen Steuerverwaltung darstellt. Laut Fuldaer Zeitung ist die Umstrukturierung Teil einer umfassenden Reform, die bereits seit 2018 diskutiert und schrittweise umgesetzt wird.
Die Reform sieht die Neustrukturierung von über 20 Bewertungsstellen vor, die künftig an sieben Regionalstellen gebündelt werden. Neben Fulda werden auch die Regionalstellen Korbach-Frankenberg und Wiesbaden mit neuen Aufgaben betraut, die seit dem 1. August 2025 aktiv sind. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Arbeitseffizienz zu steigern und den fachlichen Austausch zu fördern, berichtet Frankfurter Rundschau.
Ziele der Umstrukturierung
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Arbeitsabläufe in der Finanzverwaltung zu optimieren. Bewertungsstellen sind für die Ermittlung von Grundbesitzwerten zuständig, die nicht nur für die Grundsteuer von Relevanz sind. Aufgaben wie die Einheitsbewertung und die Festsetzung von Messbeträgen fallen in ihren Bereich. Durch die Spezialisierung werden die Beschäftigten künftig besser in der Lage sein, sich in spezifische Themenbereiche einzuarbeiten und somit die Qualität der Besteuerungsgrundlagen zu verbessern.
In der Praxis steht das Finanzamt Fulda nun als zentrale Anlaufstelle für weitere Fragen aus der Bevölkerung zur Verfügung. Zwar gibt es durch die Übertragung der Zuständigkeiten keine Auswirkungen auf bestehende Aktenzeichen, doch Anliegende, die Klärungsbedarf haben, können die Änderungen direkt über die zuständigen Kontaktstellen der Finanzämter ansprechen.
Das neue Landesgrundsteuergesetz
Im Mittelpunkt dieser Umstrukturierung steht auch das neue Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG). Dieses wurde am 15. Dezember 2021 erlassen und gilt als verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die alten Vorschriften zur Einheitsbewertung verfassungswidrig waren. Eine Grundstückseigentümerin hatte sogar gegen den neuen Grundsteuermessbescheid des Finanzamts geklagt, doch das Hessische Finanzgericht entschied, dass alles seine Ordnung hat und wies die Klage ab, wie PwC berichtet.
Mit diesem neuen Gesetz wird der Grundsteuermessbetrag anhand konkreter Faktoren ermittelt, was für viele Eigentümer eine Erleichterung darstellt. Die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Immobilienarten – sei es ein unbebautes Grundstück oder ein Wohngebäude – wird zudem als notwendig erachtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Reform der Bewertungsstellen nicht nur eine organisatorische Umstellung darstellt, sondern auch die strukturelle Basis für eine zukunftsorientierte Steuerverwaltung in Hessen legt. Bürger und Unternehmen können somit auf eine verbesserte Effizienz und Fachkompetenz in Steuerfragen hoffen.