Flucht aus Gericht: Angeklagter bricht Polizistin den Finger!
Ein verurteilter Betrüger floh während seiner Verhandlung im Amtsgericht Alsfeld. Dabei verletzte er eine Polizistin.

Flucht aus Gericht: Angeklagter bricht Polizistin den Finger!
Ein Aufreger der besonderen Art fand am 16. April 2024 im Amtsgericht Alsfeld statt, als ein bereits verurteilter Angeklagter während seines Verfahrens einen spektakulären Fluchtversuch unternahm. Der 39-Jährige, der wegen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung vor dem Gericht stand, flüchtete direkt nach der Urteilsverkündung, was zu einem dramatischen Vorfall führte. Der Richter sprach ihm eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten aus, doch das hinderte ihn nicht daran, beim Verlassen des Gerichtssaals die Fassung zu verlieren. Der Lauterbacher Anzeiger berichtet von einem ersten Aufschrei, als der Angeklagte darum bettelte, nicht sofort in Haft genommen zu werden und daraufhin das Gebäude stürmte.
Die Situation spitzte sich zu, als eine Polizeibeamtin versuchte, den Flüchtenden zu stoppen. In einem Handgemenge, das sich vor dem Gericht entwickelte, brach der Angeklagte der Polizistin den Finger. Genauer gesagt, es wurde ein Bruch des linken Ringfingers diagnostiziert, ergänzt durch ein Ausrenken des kleinen Fingers und einen Haarriss im fünften Mittelhandknochen. Trotz seiner aggressiven Haltung wurde der Fliehende bei seinem kurzen Ausflug ins Freie schließlich von weiteren Polizeibeamten zu Fall gebracht und überwältigt, berichtet FFH.
Gerichtlicher Nachspiel
Das Schöffengericht in Alsfeld verurteilte den Mann nicht nur wegen seiner Flucht, sondern auch wegen des tätlichen Angriffs auf die Vollstreckungsbeamte sowie des Widerstands gegen die Staatsgewalt. Dies brachte ihm zusätzlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung ein. Vorsitzende Richterin Britta Jansen-Matthies zeigte sich von der Vehemenz des Vorgehens des Angeklagten erschüttert. Nach seiner Festnahme sitzt der verurteilte Mann nun hinter Gittern und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Seine Flucht und die damit verbundene Gewaltanwendung werfen jedoch auch Fragen über die Sicherheitsstandards in deutschen Gerichten auf.
Interessanterweise ist die Flucht aus Gewahrsam in Deutschland in vielen Fällen nicht strafbar, solange dabei keine weiteren Delikte begangen werden, wie es bei NADR angemerkt wird. Dies wirft die Frage auf, welche strukturellen Sicherheitsmängel in den Gerichtshäusern bestehen. Besonders offenbart sich diese Problematik durch eine Reihe ähnlicher Vorfälle in den letzten Jahren, die belegen, dass die Sicherheitsstandards und die bauliche Beschaffenheit in vielen Einrichtungen zu wünschen übrig lassen.
In diesem speziellen Fall ist die Verletzung der Polizeibeamtin ein weiteres ernstes Signal für die Notwendigkeit, vermehrt in Sicherheitstechnik und Mitarbeiterakquise zu investieren. Die Erlebnisse im Alsfelder Gericht dürften somit nicht nur für die unmittelbar Beteiligten, sondern für die gesamte Justiz ein Weckruf sein. Die Rechnung für einen so aufsehenerregenden Vorfall bleibt in der Sorge um die Sicherheit von Beamten und die ordnungsgemäße Durchführung von Gerichtsverfahren, ein Thema, das immer mehr in den Fokus der öffentlichen Diskussion rückt.