Ortsschild in Ober-Mörlen versetzt: Raser aufgepasst!

Ortsschild in Ober-Mörlen versetzt: Raser aufgepasst!
In Ober-Mörlen sorgt ein versetztes Ortseingangsschild für Verwirrung und Besorgnis unter den Anwohnern. Seit der Umstellung steht das Schild nun etwa 100 Meter weiter ortseinwärts, zwischen einer Tankstelle und einem Autohändler, wo es im Schilderwald schwer zu erkennen ist. Die Veränderungen in der Verkehrsführung haben viele Fragen aufgeworfen, vor allem in den sozialen Medien: Gilt die Marienkapelle noch zu Ober-Mörlen? Ist das Dorf nun kleiner geworden?
Besonders Sorgen bereitet den Bürger:innen die Geschwindigkeit auf der B 275, denn das vor einigen Monaten entferntete Tempo-70-Schild vor dem Abzweig zum Wohngebiet Maiberg könnte dazu führen, dass Verkehrsteilnehmer:innen jetzt schneller in die Gartenstraße abbiegen als zuvor. Bürgermeister Mario Sprengel hat klar gemacht, dass die Kommune bei diesen Entscheidungen kein Mitspracherecht hat und auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) verweist. Diese besagt, dass ein Ortsschild dort stehen muss, wo die geschlossene Bebauung für ortseinwärts fahrende Verkehrsteilnehmer klar erkennbar beginnt. Die Entfernung des 70er-Schildes wurde als notwendig erachtet, um den Anforderungen der StVO gerecht zu werden, obwohl keine Gefahrenlage an der Zufahrt zum Maiberg festgestellt wurde.
Verkehrszeichen und deren Bedeutung
Nach den Vorgaben der StVO zeigt das Ortseingangsschild, auch offiziell als Ortseingangs- oder Ortsausgangsschild bezeichnet, den Beginn einer Ortschaft an. Ab diesem Schild gelten innerorts die entsprechenden Verkehrsregeln, wozu unter anderem auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gehört. Mit dem Erreichen des Ortsausgangsschildes enden diese Beschränkungen, es sei denn, weitere Verkehrszeichen weisen etwas anderes aus. Zu beachten ist, dass Blitzer grundsätzlich nicht direkt hinter einem Ortsschild stehen dürfen; der vorgeschriebene Abstand liegt zwischen 100 und 200 Metern, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Das neu versetzte Schild hat auch weitere Auswirkungen: Ein Blitzer, der zuvor abgestellt war, darf nun nicht mehr in Betrieb genommen werden, da er sich zu nah am Ortsschild befindet. Grundsätzlich muss ein Ortsschild von der Fahrtrichtung gut erkennbar sein, damit Verkehrsteilnehmende darüber informiert sind, wann sie innerorts geschwindigkeitsmäßig gebremst werden müssen. Diese Regelungen gelten auch für das neu aufgestellte Schild, allerdings wird es aufgrund der kritischen Position im Verkehrswald nicht besonders gut wahrgenommen.
Handlungsbedarf und nächste Schritte
Nicht nur das Ortseingangsschild bedarf der Neubewertung; auch die Situation in der Gartenstraße ist mittlerweile angespannt. Die Gemeinde hat klar erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Das Ortsschild muss erneut positioniert werden, und die Kosten dafür trägt die Gemeinde, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Verkehrsschau, die letztens stattfand, hat den Handlungsbedarf attestiert. Anwohner:innen hoffen, dass mit weiteren Maßnahmen die Verkehrssicherheit verbessert werden kann, bevor es zu tragischen Zwischenfällen kommt.
Die Entwicklungen in Ober-Mörlen zeigen einmal mehr, wie wichtig die korrekte und gut sichtbare Beschilderung im Straßenverkehr ist, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Nach dieser wichtigen Einsicht bleibt abzuwarten, wie die Kommune weiter verfahren wird, um den Anforderungen der StVO gerecht zu werden und die Sorgen der Bürger:innen ernst zu nehmen. Weitere Informationen zu den Regeln rund um Ortsschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es unter bussgeld-info.de und fuehrerscheine.de.