Rentner (72) vor Gericht: Schwerer sexueller Missbrauch von Nachbarskindern!
Ein 72-jähriger Rentner aus Emden steht ab dem 12. November 2025 wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Nachbarskindern vor Gericht in Aurich.

Rentner (72) vor Gericht: Schwerer sexueller Missbrauch von Nachbarskindern!
Ein erschreckender Prozess hat heute am 12. November 2025 am Landgericht Aurich begonnen. Ein 72-jähriger Rentner aus Emden sieht sich dort schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber: Er soll zwischen September 2024 und Mai 2025 drei junge Mädchen im Alter von sechs bis acht Jahren sexuell missbraucht haben. Laut Angaben von NDR sind mehr als 30 Fälle dokumentiert, bei denen der Mann die Mädchen in seine Wohnung lockte, sie entblößte, küsste und missbrauchte.
Ein besonders schockierendes Detail ist, dass die Taten mit einem Handy gefilmt wurden. Entsprechendes Material wurde bei einer Durchsuchung des Smartphones des Rentners gefunden. Der Bruder eines der betroffenen Kinder erstattete im Mai 2025 Anzeige wegen der Vorfälle, was zu der Festnahme des 72-Jährigen führte. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Zum Prozessauftakt wurden bereits zwei Zeugen geladen, deren Aussagen entscheidend sein könnten. Ein Urteil wird für den 19. Dezember 2025 erwartet, und bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten mehrere Jahre Haft.
Ein weiterer Fall von sexuellem Missbrauch
Während der aktuelle Prozess Schlaglichter auf den Missbrauch von Kindern wirft, schockiert ein anderer Fall, der bereits im Januar vor dem Landgericht Aurich verhandelt wurde. Ein 67-jähriger Mann aus Berumbur wurde am 10. Januar 2025 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch in sechs Fällen verurteilt. In diesem Fall haben die Taten zwischen 2021 und 2022 stattgefunden, als der Angeklagte als gesetzlicher Betreuer für die kognitiv eingeschränkte Geschädigte tätig war. Die Gesamtfreiheitsstrafe beträgt sechs Jahre und sechs Monate, ein Urteil, das laut der Landgericht Aurich rechtskräftig ist.
In diesem Fall zeigte der Angeklagte zwar teilweise Schuldeingeständnisse, bestritt jedoch die Taten selbst oder behauptete, dass die sexuellen Kontakte einvernehmlich gewesen seien. Die Revision des Mannes wurde sowohl im August 2025 als auch im Januar 2025 vom Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen, was zeigt, dass die Gerichte in diesen Fällen kein Pardon kennen.
Die Tragweite solcher Vergehen macht deutlich, dass es nicht nur um die Strafverfolgung sondern vor allem um den Schutz der Schwächeren in unserer Gesellschaft geht. Diese beiden Fälle erinnern uns daran, wie wichtig es ist, aufmerksam zu sein und Misshandlungen zur Anzeige zu bringen. Die noch folgenden Verhandlungstage im Fall des 72-jährigen Rentners könnten weitere grausame Details ans Tageslicht bringen und verdeutlichen, dass Täter keinesfalls ungeschoren davonkommen dürfen.