Fristlose Kündigung in Kirchdorf: Mieter kämpfen gegen Vermieter!

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Ahmed Chahkiev und Makka Batschalowa kämpfen gegen die fristlose Kündigung ihrer Mietwohnung in Kirchdorf, Diepholz.

Ahmed Chahkiev und Makka Batschalowa kämpfen gegen die fristlose Kündigung ihrer Mietwohnung in Kirchdorf, Diepholz.
Ahmed Chahkiev und Makka Batschalowa kämpfen gegen die fristlose Kündigung ihrer Mietwohnung in Kirchdorf, Diepholz.

Fristlose Kündigung in Kirchdorf: Mieter kämpfen gegen Vermieter!

In Kirchdorf brodelt die Mieter und Vermieter an der Front. Ahmed Chahkiev und Makka Batschalowa leben in einer 70-Quadratmeter-Mietwohnung, doch die Idylle ist ins Wanken geraten. Am 21. Oktober 2025 hat Vermieter Erik Nath die fristlose Kündigung des Mietvertrags ausgesprochen. Dies geschah, nachdem das Paar wiederholt auf Schäden in der Wohnung hingewiesen hatte, was Nath vehement bestreitet. Er führt an, dass die Mieter ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkamen. Diese Schlagzeilen zeigen, wie schwierig das Mietverhältnis geworden ist.

Seit dem 1. September 2024 ist Nath Eigentümer der Immobilie, während Chahkiev bereits seit Mai 2021 einen Mietvertrag hat. Es kam zu mehreren Abmahnungen wegen versäumter Mietzahlungen seit 2022, wobei die monatliche Miete von 520 Euro brutto inklusive Nebenkosten als moderat gilt. Für viele Mieter ist dies eine akzeptable Summe, jedoch scheint es zwischen den Parteien an einem gegenseitigen Verständnis zu mangeln. So stellt sich die Frage, wie weit die Konflikte tatsächlich gehen können.

Zweifel an der Wohnqualität

Unterdessen hat das Paar auch auf andere Mängel in der Wohnung hingewiesen. Chahkiev berichtet von einer defekten Heizung, die vom 1. bis 19. September 2025 nicht funktionierte, weshalb sie sich sogar eine elektrische Heizung zulegten. Nath hingegen betont, dass die Heiztemperatur gesetzlich reduziert wurde und die Heizung ordnungsgemäß arbeite. Auch schimmelige Wände, defekte Rollläden und eine nicht nutzbare Geschirrspülmaschine tragen zur brenzligen Situation bei. Trotz früherer Eigenleistungen zur Beseitigung von Schimmelflecken präsentiert sich die Wohnung nicht als eine Wohlfühloase.

Es ist durchaus beachtlich, dass die Kommunikation mit dem Vermieter über WhatsApp nach einer Anfrage zur Reparatur der Heizung abrupt abbrach. Das Paar hatte sogar eine Mietminderung angekündigt, was Nath möglicherweise als letzten Tropfen im überlaufenden Fass sah. Als Reaktion folgte die fristlose Kündigung, die nun zum 31. Oktober 2025 wirksam werden soll. Für das Paar heißt das, sie müssen sich dringend um eine neue Bleibe kümmern.

Rechtliche Grauzonen

Die rechtlichen Aspekte einer fristlosen Kündigung sind komplex und erfordern stets einen wichtigen Grund. Laut den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss ein solcher Grund vorliegen, wenn es der Partei unmöglich gemacht wird, das Mietverhältnis bis zur regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Beispielsweise kann ein Mietrückstand von mehr als zwei Monatsmieten zu einer fristlosen Kündigung führen. Im Gegensatz dazu müsste Nath bei anderen Kündigungsgründen wie etwa erheblichem Mangel an Wohngesundheit formell abmahnen, was hier nicht geschehen ist.

Das Paar hat rechtliche Unterstützung gesucht, um gegen die Kündigung vorzugehen und hofft, das Ganze vor Gericht anfechten zu können. Schwierigkeiten zieht es dennoch mit sich, denn die Wohnungssuche läuft bisher nicht nach Plan. Mehrere Absagen haben die aufgeschreckten Mieter bereits erhalten.

Fest steht: Das Mietverhältnis zwischen Nath und seinen Mietern ist von gegenseitigen Vorwürfen gezeichnet. Während Chahkiev und Batschalowa auf eine Lösung hoffen, erwägt Nath seinen Schritt als rechtlich gerechtfertigt. In dieser chaotischen Zeit bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird.

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