Alarm im Landkreis Harburg: Vogelgrippe gefährdet Geflügelhalter!
Geflügelhalter im Landkreis Harburg müssen aufgrund eines hohen Risikos durch Vogelgrippe besondere Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen.

Alarm im Landkreis Harburg: Vogelgrippe gefährdet Geflügelhalter!
Mit dem herbstlichen Vogelzug erreichen uns nicht nur bunte Flugschauen, sondern auch ernste Nachrichten für die Geflügelhalter in der Region. Der Veterinärdienst im Landkreis Harburg warnt eindringlich vor der hochpathogenen aviären Influenza, besser bekannt als Vogelgrippe. Die aktuellen Reisebewegungen von Millionen Zugvögeln, insbesondere Kranichen und Weißstörchen, könnten eine ernsthafte Bedrohung für unsere Geflügelbestände darstellen, da einige dieser Vögel das hochansteckende Virus mit sich führen könnten. Seevetal Aktuell berichtet, dass in den Feuchtgebieten entlang der Elbe bereits viele tote Zugvögel gefunden wurden und untersucht werden.
Die Meldungen über tote Wildvögel häufen sich, was die Besorgnis unter den Geflügelhaltern verstärkt. Vor allem der Risikofaktor einer Ansteckung durch direkten Kontakt mit Wildgeflügel ist hoch. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat die Gefahr der Geflügelpest in der Region als hoch eingestuft, auch wenn bis dato keine Ausbrüche in den Geflügelbeständen im Landkreis Harburg nachgewiesen wurden. Ein positives Licht in dieser trüben Lage ist, dass der Veterinärdienst zuversichtlich ist und appelliert: „Halten Sie sich an die Biosicherheitsmaßnahmen!“
Biosicherheitsmaßnahmen im Fokus
Was genau sind diese Biosicherheitsmaßnahmen, die für Geflügelhalter so wichtig sind? Die Empfehlungen sind klar und nachvollziehbar. Zunächst sollten Hausgeflügel und Wildgeflügel keinen Kontakt haben. Das bedeutet, dass das Gehege gut gesichert sein muss und Spaziergänger sowie Haustiere Abstand zu toten oder kranken Wildvögeln halten sollten. Auch Geflügelhalter sollten ihr Geflügel regelmäßig auf Krankheitsanzeichen beobachten, zum Beispiel erhöhte Sterblichkeit oder appetitloses Verhalten. Falls Auffälligkeiten bemerkt werden, ist eine umgehende Meldung an das Veterinäramt unerlässlich, wie das Kreiszeitung Wochenblatt betont.
Darüber hinaus gibt es eine Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen, gleichgültig ob es sich um große Betriebe oder Hobbyhalter handelt. Die Geflügelhalter sind dazu aufgerufen, ihre Bestände, inklusive Anzahl und Art der Tiere, beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Dies ist besonders wichtig, damit im Falle einer Infektion schnelle Maßnahmen ergriffen werden können. Merkblätter zu diesen Biosicherheitsmaßnahmen stellt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereit.
Ein Appell an die Gemeinschaft
Der Veterinärdienst hat bereits mehrere Veranstaltungen rund ums Geflügel abgesagt, um das Risiko einer Einschleppung des Virus zu minimieren. Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, nicht nur ihre eigenen Tiere, sondern auch den ganzen Betrieb gut im Blick zu behalten. Es ist klar, dass die Krankheit nur im Fall eines engen Kontakts mit infizierten Tieren eine Gefahr für den Menschen darstellt. Vor allem, weil bei ordnungsgemäßer Zubereitung erhitzter Geflügelprodukte kein Risiko besteht.
Zum Schluss bleibt nur zu sagen: Die richtige Vorbereitung kann viel bewirken. Wenn alle Betroffenen zusammenarbeiten und die empfohlenen Schutzmaßnahmen befolgen, können wir gemeinsam dazu beitragen, die Verbreitung der Geflügelpest einzudämmen. Halten Sie die Augen offen und schützen Sie unsere Geflügelbestände!