Abriss des Gespensterhauses: Neue Wohnungen für Lauensteinstraße!

Neubaupläne für die Lauensteinstraße in Lüneburg: Abriss des Gespensterhauses und Schaffung von 11 barrierearmen Wohnungen.

Neubaupläne für die Lauensteinstraße in Lüneburg: Abriss des Gespensterhauses und Schaffung von 11 barrierearmen Wohnungen.
Neubaupläne für die Lauensteinstraße in Lüneburg: Abriss des Gespensterhauses und Schaffung von 11 barrierearmen Wohnungen.

Abriss des Gespensterhauses: Neue Wohnungen für Lauensteinstraße!

In Köln stehen Veränderungen ins Haus: An der Lauensteinstraße plant der Eigentümer den Abriss des sogenannten „Gespensterhauses“. Laut Lueneburg Aktuell wurde eine Bauvoranfrage für einen Neubau mit elf energieeffizienten und barrierearmen Wohnungen eingereicht. Diese Einheiten sollen zwischen 55 und 75 m² groß sein. Die Stadtverwaltung befindet sich derzeit in der Prüfung der Pläne, besonders hinsichtlich der Möglichkeit, ein zusätzliches Geschoss zu realisieren. Jedoch stellt der bestehende Bebauungsplan hier eine Hürde dar.

In der Nachbarschaft sorgen die Pläne für eine Stirnrunzeln. Die Anwohner äußern Bedenken wegen möglicher Erschütterungen, da das Gebiet als Senkungsgebiet bekannt ist. Ein Tempolimit von 20 km/h wurde eingeführt und Lkw sind im Straßenbereich verboten, um die Erschütterungen zu minimieren. Der Eigentümer, ein Immobilienunternehmer aus Adendorf, hatte ursprünglich den Plan, das alte Gebäude zu sanieren und umzubauen, doch letztendlich wurde diese Idee als wirtschaftlich untragbar verworfen.

Schwierige Rahmenbedingungen

Die Situation rund um das „Gespensterhaus“ ist nicht gerade rosig: Durch Senkungs- und Brandschäden ist die Substanz des Hauses stark angegriffen. Eine Sanierung würde immense Kosten verursachen, vor allem, da auch die Erneuerung der Bodenplatte und die Abtragung der Außenwände notwendig wären. Der Neubau könnte da einen Perspektivwechsel mit sich bringen: Er könnte mit geringeren Deckenhöhen auskommen und die gesamte Grundstücksfläche besser ausnutzen.

Ein positives Zeichen könnte die Bestandschutzregelung des Nachbargebäudes sein. Diese könnte als Ansatzpunkt für eine Ausnahmegenehmigung für ein zusätzliches Stockwerk herangezogen werden. Die Stadt prüft derzeit die Möglichkeiten und hat bereits eine Vorgabe erlassen, wonach erschütterungsfreies Bauen im Hinblick auf die Senkungsproblematik erwartet wird.

Ein ungemütlicher Nachbar

Der Zustand des „Gespensterhauses“ ist nicht nur bautechnisch besorgniserregend: Anwohner berichten von Obdachlosen, die sich im Gebäude aufgehalten haben, und von Vandalismus. Immer wieder gab es Vorfälle, in denen ungebetene Gäste Kerzen im Haus platzierten, was zu Brandschäden führte. Um unbefugten Zutritt zu verhindern, hat die Stadt das Gebäude mit OSB-Platten gesichert. Offizielle Maßnahmen zur Durchsetzung des Baurechts sind aufgrund des fehlenden Denkmalschutzes jedoch nicht möglich.

Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, wie herausfordernd die städtische Baupolitik ist und dass da durchaus noch einiges an Arbeit vor der Stadtverwaltung und den Grundstückseigentümern liegt. Wie es mit dem „Gespensterhaus“ weitergeht, bleiben wir gespannt verfolgen – denn klar ist, hier liegt ein Pfad voller Herausforderungen und Chancen.

Für mehr Informationen über Abriss und Neubau empfehlen wir einen Blick auf Schwoererhaus.