Diebstahlserie in Göttingen: 24-Jähriger klaffte über 27.000 Euro!

Ein 24-Jähriger aus Northeim steht wegen einer Diebstahlserie vor Gericht, die hochwertige Fahrräder in Südniedersachsen betrifft.

Ein 24-Jähriger aus Northeim steht wegen einer Diebstahlserie vor Gericht, die hochwertige Fahrräder in Südniedersachsen betrifft.
Ein 24-Jähriger aus Northeim steht wegen einer Diebstahlserie vor Gericht, die hochwertige Fahrräder in Südniedersachsen betrifft.

Diebstahlserie in Göttingen: 24-Jähriger klaffte über 27.000 Euro!

Ein 24-jähriger Mann aus Northeim steht derzeit vor dem Landgericht Göttingen, nachdem er beschuldigt wird, in einer mutmaßlichen Diebstahlserie aktiv gewesen zu sein. Laut HNA hat der Angeklagte zwischen April 2024 und Januar 2025 in Göttingen, Northeim und weiteren Orten in Südniedersachsen über ein Dutzend hochwertige Pedelecs und Mountainbikes im Gesamtwert von rund 27.000 Euro gestohlen. Die Taten sollen aus einer gewerbsmäßigen Absicht heraus begangen worden sein, um die Räder gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Die Ermittlungen wurden durch einen Vorfall im Januar 2025 maßgeblich vorangetrieben, als der Mann versuchte, ein Pedelec im Wert von 3.500 Euro zu stehlen. Eine aufmerksame Zeugin alarmierte die Polizei, was zur anschließenden Flucht des Angeklagten führte. Bei seiner Festnahme wurde er mit einem Einhandmesser in einem Handschuh aufgegriffen. Der Haftrichter erließ daraufhin einen Haftbefehl, und der 24-Jährige wurde in die Jugendanstalt Hameln gebracht.

Die Begehung der Taten

Laut Anklage begann die Serie von Diebstählen in Northeim, wo der Angeklagte aus Gartenhütten, Schuppen und Garagen mehrere Fahrräder entwendete. Sein Aktionsradius erweiterte sich bald nach Rosdorf, wo er mehrere Mountainbikes erbeutete. Besonders dreist war der Diebstahl eines Mountainbikes aus dem Innenhof des Landgerichts Göttingen, trotz der Sicherung mit einem Schloss. Zudem unternahm er im Sommer 2024 weitere Diebestouren im Südharz, unter anderem in Herzberg und Bad Lauterberg.

In Bad Lauterberg stahl er ein Pedelec im Wert von 4.500 Euro, das später sichergestellt wurde. Im Juli 2024 versuchte er gemeinsam mit einer Mittäterin, in eine Wohnung einzubrechen. Auch ein schwerer Raub, bei dem er im Januar 2024 einem Passanten Zigaretten entwendete, wird ihm zur Last gelegt. Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt.

Diebstahl nach dem Gesetz

Doch was sagen die Gesetze zum Diebstahl? Laut dem Strafgesetzbuch (StGB) § 242 liegt Diebstahl vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache mit der Absicht wegnimmt, sich oder einem Dritten diese rechtswidrig anzueignen. Besondere Strafen drohen, wenn das Fahrrad gesichert war oder der Täter die Taten gewerbsmäßig beging, wie im Fall des Angeklagten. Der Gesetzgeber sieht hier bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe vor. Wer sich mit dem Gedanken trägt, sein Rad nicht ausreichend zu sichern, sollte sich überlegen, eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen, denn die Entschädigung nach einem Diebstahl kann deutlich höher ausfallen als die der üblichen Hausratversicherung, wie GDV erläutert.

Fahrraddiebstahl bleibt ein aktives Problem in Deutschland, wie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich machen. Oft fehlen Anhaltspunkte zur Auffindung der Räder, weil die Eigentümer den Verlust erst viel später bemerken, was die Strafverfolgung erschwert, wie Anwalt.de betont. Daher ist es umso wichtiger, an einer lockeren Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen zu arbeiten, um den eigenen Schatz auf zwei Rädern zu schützen.