Raubüberfall in Friesoythe: Täter entkommt mit Handtasche!

Am 12.07.2025 ereigneten sich in Vechta mehrere Vorfälle, darunter ein Raub und Trunkenheitsfahrten. Hinweise sind erbeten.

Am 12.07.2025 ereigneten sich in Vechta mehrere Vorfälle, darunter ein Raub und Trunkenheitsfahrten. Hinweise sind erbeten.
Am 12.07.2025 ereigneten sich in Vechta mehrere Vorfälle, darunter ein Raub und Trunkenheitsfahrten. Hinweise sind erbeten.

Raubüberfall in Friesoythe: Täter entkommt mit Handtasche!

Am 12. Juli 2025, um 16:55 Uhr, wurde ein Raub an der Tecklenburger Straße in Friesoythe gemeldet. Ein unbekannter Täter entriss einer 61-jährigen Spaziergängerin die beige Damenhandtasche und flüchtete in Richtung Straße Zum Burggarten. Die Polizei in Friesoythe hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 04491-93390. Solche Vorfälle werfen ein Licht auf die Sicherheit in der Region und verdeutlichen, wie wichtig Wachsamkeit ist.

Als wäre das nicht genug, ereignete sich zur selben Zeit ein weiterer Vorfall in Saterland, genauer gesagt in der Straße Piepkebierich. Hier kam es gegen 23:30 Uhr zur Sachbeschädigung eines PKWs auf einem Privatgrundstück. Auch hier nimmt die Polizei in Friesoythe Hinweise entgegen.

Alkohol im Straßenverkehr

Ein 53-jähriger Mann aus Friesoythe wurde am selben Tag um 11:36 Uhr mit seinem E-Scooter kontrolliert. Dabei stellte die Polizei eine starke Beeinflussung durch Alkohol fest: Sein Atemalkoholwert lag bei 2,70 Promille. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften für das Fahren unter Alkoholeinfluss, die im § 316 StGB geregelt sind. Demnach ist es strafbar, ein Fahrzeug zu führen, wenn man nicht in der Lage ist, es sicher zu lenken.

Die gesetzlichen Regelungen sind dabei eindeutig. In Deutschland gilt ab einem Wert von über 0,3 Promille bereits eine relative Fahruntüchtigkeit, die sich durch auffälliges Verhalten im Verkehr zeigen kann. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die als Straftat geahndet wird und sowohl hohe Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr zur Folge haben kann. Zusätzlich droht in solchen Fällen oft der Entzug der Fahrerlaubnis.

Promillegrenzen und Strafen

Die Promillegrenzen sind klar definiert und unterscheiden sich je nach Fahrzeugsituation: Für Fahranfänger gilt bereits ab 0,0 Promille eine Ordnungswidrigkeit. Bei etablierten Fahrern sind die Strafen stark gestaffelt und hängen vom tatsächlichen Promillewert ab:

  • 0,3-1,1 Promille ohne auffälliges Verhalten: Ordnungswidrigkeit, Geldstrafen, Fahrverbot.
  • 0,3-1,1 Promille mit auffälligem Verhalten: Ordnungswidrigkeit und Straftat, Geldstrafen, Punkte in Flensburg.
  • Über 1,1 Promille: Automatische Straftat, hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug.
  • Über 1,6 Promille: Hohe Geldstrafe, MPU-Anordnung und Führerscheinentzug.

Besonders bei Radfahrern zeigen sich die strengen Konsequenzen. Bei einem Wert von über 1,6 Promille drohen schwere Geldstrafen und sogar ein Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad. In jedem Fall kommt auch die Gefahr eines Bußgeldverfahrens auf die betroffenen Fahrer zu.

Die aktuellen Vorfälle in Friesoythe machen erneut klar, wie wichtig es ist, verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu agieren. Insbesondere Alkoholmissbrauch bleibt ein großes Problem, das nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und finanzielle Konsequenzen mit sich bringt.