Testkäufe im Landkreis Wittmund: Jugendschutz versagt in 27%!

Testkäufe im Landkreis Wittmund: Jugendschutz versagt in 27%!
Im Landkreis Wittmund hat eine aktuelle Kontrolle des Jugendschutzes aufhorchen lassen. In Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissariat wurden Testkäufe durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Verkaufsrichtlinien für Alkohol und Tabak eingehalten werden. Insgesamt wurden dabei 51 Betriebe kontrolliert und 55 Kaufversuche unternommen. Das Ergebnis zeigt eine besorgniserregende Entwicklung: In 15 Fällen, also etwa 27 Prozent, erhielten die Testkäufer Alkohol oder Tabakwaren, obwohl sie offensichtlich minderjährig waren. Die NWZonline berichtet, dass beim letzten Test im Juni 2024 die Quote der erfolgreichen Testkäufe noch bei 12,5 Prozent lag.
Immerhin bewiesen 40 Betriebe ein korrektes Verhalten und verkauften keine Produkte an die minderjährigen Testkäufer, was bedeutet, dass das Verkaufspersonal die Personalausweise rechtzeitig kontrollierte. Diese positiven Betriebe wurden für ihr vorbildliches Verhalten gelobt. Auffallend sind jedoch die 15 erfolgreichen Testkäufe, die aus sieben Alkohol- und acht Tabakkäufen bestanden. In diesen Fällen wurden Strafen gegen das Verkaufspersonal eingeleitet und die entsprechenden Betriebsleiter direkt angesprochen, um die Verstöße zu thematisieren und den Kauf rückgängig zu machen.
Ein Blick über die Grenzen
Ähnliche Probleme sind auch in der Schweiz vermehrt zu beobachten. Laut einer Studie von 20min.ch wurden 2024 bei über 25 Prozent der Testkäufe illegal Alkohol an Jugendliche abgegeben. Besonderes Augenmerk wurde auf die Verkaufsstellen gelegt: In Bars und Pubs lag die Verstossrate sogar bei 43 Prozent, während Tankstellen mit 19,7 Prozent die niedrigste Rate aufwiesen. Tania Séverin von Sucht Schweiz unterstreicht die Dringlichkeit einer konsequenten Anwendung der neuen Regelungen durch die Kantone.
Die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen sind klar: Einzelhändler müssen sicherstellen, dass jugendschutzrelevante Artikel wie Alkohol, Tabak und auch Filme sowie Spiele nur an Personen ab dem jeweiligen Mindestalter verkauft werden. Die Jugendschutz-aktiv Seite weist darauf hin, dass Alterskennzeichnungen deutlich sichtbar ausgehängt sein sollten und Händler im Zweifelsfall das Alter der Kunden überprüfen müssen. Das Versäumnis, diese Vorschriften einzuhalten, kann für Betriebe steinige Konsequenzen haben, bis hin zu Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.
Die Kreisverwaltung von Wittmund hat bereits angekündigt, auch in Zukunft solche Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Jugendschutz ernst genommen wird. Das Thema bleibt also fest auf der Agenda und es wird spannend zu beobachten sein, wie sich die Zahlen in den kommenden Jahren entwickeln werden.