Bonn zahlt 172.000 Euro: Kirmes und Weihnachtsmarkt in Gefahr!

Bonn zahlt 172.000 Euro: Kirmes und Weihnachtsmarkt in Gefahr!
Die Situation für die Veranstalter von Festen und Märkten in Bonn hat sich erheblich verändert. Die Stadt steht in der Pflicht, die finanzielle Last für unentbehrliche Programme und Leistungen selbst zu tragen. Laut Radio Bonn muss Bonn jährlich rund 172.000 Euro aus der Stadtkasse abzweigen, um die Kosten für verschiedene Veranstaltungen wie die Kirmes und den Weihnachtsmarkt zu decken. Dies ist das Ergebnis eines Urteils des Verwaltungsgerichts in Minden, das klarstellt, dass die Stadt für nicht notwendige Programmpunkte aufkommen muss, wenn diese gewünscht werden und nicht auf die Schausteller abgewälzt werden können.
Beispielsweise fallen unter diese nicht mehr umlegbaren Kosten Ausgaben für festliche Dekorationen, den traditionellen Festumzug oder das Feuern von Feuerwerken beim Pützchens Markt. Das Urteil hebt hervor, dass Händler und Schausteller nicht für Werbungskosten herangezogen werden dürfen; stattdessen liegt die Hauptverantwortung auf den Schultern der Stadt.
Gerichtliche Entscheidungen als Hintergrund
Die Vielzahl an gerichtlichen Entscheidungen aus Minden, die in den letzten Monaten gefallen sind, gibt einen klaren Hinweis auf die neuen Anforderungen an die Städte in Nordrhein-Westfalen. In mehreren Verfahren, die von April bis Juli 2025 entschieden wurden, wurde deutlich, dass die Städte zunehmend gefordert sind, die finanziellen Mittel für solche öffentlichen Veranstaltungen selbst zu sichern. Diese gesetzliche Entwicklung erfordert von den Kommunen ein Umdenken, wie sie Festlichkeiten planen und finanzieren, ohne die wirtschaftlichen Belastungen auf die Veranstalter zu übertragen.
Ein weiteres wichtiges Thema im Kontext großer Veranstaltungen ist die Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit der Terrorismusabwehr. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Berlin aus dem Jahr 2019 thematisiert, dass die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen grundsätzlich vom Staat getragen werden müssen, und private Veranstalter nicht ohne eine gesetzliche Grundlage zur Umsetzung solcher Maßnahmen verpflichtet werden können. Dieses Urteil, wie auf Juraforum nachzulesen, zeigt, dass die Sicherheit bei Großveranstaltungen eine staatliche Pflicht ist, die nicht den Veranstaltern überlassen werden sollte.
Die Entwicklungen der letzten Zeit werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen Städte konfrontiert sind, wenn es um die Finanzierung und Organisation öffentlicher Feste geht. Die Festlegung von Verantwortlichkeiten ist mehr denn je ein zentrales Thema, das sowohl für die Stadt als auch für die Schausteller und Händler von Bedeutung ist. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Städte in der Umsetzung dieser Anforderungen schlagen und welche Lösungen gefunden werden, um die Veranstaltungen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die finanziellen Lasten zu verteilen.