Abmahnungen in der Personalakte: So löschen Sie Ihre negativen Einträge!

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Erfahren Sie, wie Abmahnungen in Personalakten geregelt sind und welche Rechte Arbeitnehmer haben, insbesondere nach der Kündigung.

Erfahren Sie, wie Abmahnungen in Personalakten geregelt sind und welche Rechte Arbeitnehmer haben, insbesondere nach der Kündigung.
Erfahren Sie, wie Abmahnungen in Personalakten geregelt sind und welche Rechte Arbeitnehmer haben, insbesondere nach der Kündigung.

Abmahnungen in der Personalakte: So löschen Sie Ihre negativen Einträge!

Bei vielen Arbeitnehmern sorgt das Thema Abmahnungen in der Personalakte für Diskussionen und Unsicherheiten. Was passiert eigentlich mit einer Abmahnung, wenn der Mitarbeiter sich korrekt verhält? Anneka Ruwolt, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt: Abmahnungen werden in der Regel nach zwei bis drei Jahren aus der Personalakte entfernt, sofern kein berechtigtes Interesse an deren Aufbewahrung besteht. Das betrifft insbesondere leichte Verstöße, wie einmaliges Zuspätkommen. Solche Einträge sollten in der Regel nach einer gewissen Zeit verschwinden, insbesondere wenn der Mitarbeiter in der Zwischenzeit seinen Pflichten nachgekommen ist. Doch hier gibt es einen Haken: Die Entfernung geschieht nicht von alleine. Der betroffene Arbeitnehmer muss beim Arbeitgeber aktiv die Löschung beantragen.Radio Bielefeld berichtet.

Natürlich gibt es auch schwerwiegende Verstöße, die nicht so einfach gelöscht werden können. Diese bleiben in der Personalakte und können auch zukünftig negative Folgen für den Arbeitnehmer haben. Abmahnungen spielen eine zentrale Rolle bei Entscheidungen über Beförderungen, Gehaltserhöhungen und andere berufliche Schritte, da sie ein umfassendes und wahrheitsgemäßes Bild des Arbeitsverhältnisses vermitteln, wie Fachanwalt.de erläutert.

Rechtslage und Löschverfahren

Die Rechtslage bezüglich der Abmahnungen ist nicht ganz einfach. Arbeitnehmer haben während des bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Entfernung von unberechtigten Abmahnungen. Ein solcher Anspruch kann durchaus gerichtlich durchgesetzt werden, insbesondere wenn die Abmahnung unwahre Tatsachen enthält oder rechtlich unzutreffend bewertet wurde. Die Löschung einer berechtigten Abmahnung ist dagegen nur möglich, wenn das reduzierte Verhalten für das Arbeitsverhältnis bedeutungslos geworden ist.

Eine interessante Frage bleibt jedoch, was mit Abmahnungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschieht. Hier haben Arbeitnehmer zwar das Recht auf Einsicht in ihre Personalakte, aber keinen Anspruch auf Entfernung, es sei denn, es gibt objektive Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahnung negative Folgen haben könnte. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig um solche Themen zu kümmern und gegebenenfalls Schritte einzuleiten, um unberechtigte Einträge loszuwerden.

Die positiven Aspekte einer Abmahnung

Ein negativer Eintrag kann auch Vorteile mit sich bringen. Besonders spannend ist dabei der Umstand, dass eine unberechtigte Abmahnung vor einer Kündigung als rechtfertigende Maßnahme dienen kann. Sollte eine Kündigung auf einer solchen Abmahnung beruhen, kann die Kündigung unwirksam werden. Das zeigt, dass im Arbeitsrecht immer auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden müssen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Abmahnungen in der Personalakte ein zweischneidiges Schwert sind. Sie können sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Karriere eines Mitarbeiters haben. Deshalb ist es ratsam, stets ein gutes Händchen bei der eigenen beruflichen Entwicklung zu haben und sich bei Unsicherheiten rechtzeitig an Experten zu wenden.

Wo stehen Sie in dieser Angelegenheit? Denken Sie daran, dass eine gute Kommunikation mit dem Arbeitgeber und die eigene Initiative wesentliche Schlüssel sind, um unliebsame Einträge zu löschen. Und vergessen Sie nicht, sich bei der nächsten Gelegenheit über die Situation Ihrer Personalakte zu informieren.