Urteil zur Gemeindefinanzierung: NRW vor richtungsweisender Entscheidung!

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Am 18. November entscheidet der Verfassungsgerichtshof NRW über die umstrittene Gemeindefinanzierung, die Städten wie Bottrop schadet.

Am 18. November entscheidet der Verfassungsgerichtshof NRW über die umstrittene Gemeindefinanzierung, die Städten wie Bottrop schadet.
Am 18. November entscheidet der Verfassungsgerichtshof NRW über die umstrittene Gemeindefinanzierung, die Städten wie Bottrop schadet.

Urteil zur Gemeindefinanzierung: NRW vor richtungsweisender Entscheidung!

Am 18. November 2025 wird der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen ein mit Spannung erwartetes Urteil zur Gemeindefinanzierung verkünden. Dies gab die Gerichtshofpräsidentin Barbara Dauner-Lieb nach einer mehr als zweieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung in Münster bekannt, die am 28. Oktober stattfand. Im Mittelpunkt des Streits stehen acht Städte, darunter auch Köln, die gegen das Land NRW klagen. Diese Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, ob das Land seit 2022 im Gemeindefinanzierungsgesetz zwischen kleinen Städten und größeren kreisfreien Städten bei der Berechnung der Steuerkraft unterscheiden darf.

Die Verhandlung, die in den Räumlichkeiten des Oberverwaltungsgerichts stattfand, brachte sowohl kommunale Verfassungsbeschwerden als auch kritische Fragen zur Geltung der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ans Licht. Die Kläger argumentieren, dass die Regelungen zur Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzen. Insbesondere die Differenzierung bei den fiktiven Hebesätzen für Gewerbesteuer und Grundsteuer B führe zu unzutreffend erhöhten Steuerkraftmesszahlen und damit zu verringerten Schlüsselzuweisungen an die betroffenen Städte, so die Beschwerdeführer.Die Zeit berichtet, dass diese Regelung zwischen 2022 und 2024 insgesamt 500 Millionen Euro an Einnahmen verloren gehen ließ.

Die Bedenken der Kläger

Besonders kritisch äußerten sich die Kläger bezüglich der finanziellen Belastungen für leistungsschwache Kommunen wie Duisburg und Solingen, die gezwungen sind, ihre Hebesätze anzuheben, um ihre Haushalte zu sanieren. Ein Anwalt der betroffenen Städte bezeichnete die Situation als Zwickmühle, die staatspolitisch unvernünftig sei. Die Tatsache, dass die höchsten Hebesätze gerade in finanzschwachen Kommunen erhoben werden, sorgt für zusätzlichen Unmut. Die Kreisfreiheit, so die Argumentation, dürfte nicht mit der Leistungsfähigkeit der Kommunen verknüpft werden.Die Pressemitteilung des Verfassungsgerichthofs hebt hervor, dass die Landesregierung die aktuelle Differenzierung als sachlich gerechtfertigt und empirisch belegt verteidigt.

Ausblick auf das Urteil

Der Verfassungsgerichtshof hat bereits angedeutet, dass er sich mit diesen fundamentalen Fragen des kommunalen Finanzausgleichs eingehend beschäftigt. Während die Verhandlung einige kritische Punkte aufwarf, blieb die Tendenz der Richter bislang jedoch unklar. Das Urteil wird nicht am Verhandlungstag verkündet, sodass alle Beteiligten bis zum 18. November auf die Entscheidung warten müssen. Zudem ist ein regulärer Zugang zu den Verhandlungen für interessierte Bürger nicht reserviert; Sitzplätze werden nach Reihenfolge des Eintreffens vergeben, was einen Ansturm von Besuchern erwarten lässt.

Es bleibt abzuwarten, welche Ansprüche die betroffenen Städte gegen das Land letztlich durchsetzen können und inwiefern das Urteil Auswirkungen auf die künftige Gemeindefinanzierung in Nordrhein-Westfalen haben wird. Eine ergebnisoffene Diskussion über die Verteilung der Finanzmittel wird weiterhin von Bedeutung sein.Yahoo belässt darüber hinaus unnötige rechtliche Komplikationen, die möglicherweise bei ähnlichen Streitfälle in Betracht gezogen werden müssen.