Raser auf E-Scooter: 90 km/h durch Euskirchen und dann gefasst!

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Ein Euskirchener Mann flüchtete am 23. Oktober mit einem unzulässigen E-Scooter und stand unter Drogeneinfluss.

Ein Euskirchener Mann flüchtete am 23. Oktober mit einem unzulässigen E-Scooter und stand unter Drogeneinfluss.
Ein Euskirchener Mann flüchtete am 23. Oktober mit einem unzulässigen E-Scooter und stand unter Drogeneinfluss.

Raser auf E-Scooter: 90 km/h durch Euskirchen und dann gefasst!

In der Kölner Innenstadt gab es am Donnerstagabend, dem 23. Oktober, einen spektakulären Vorfall, als ein 39-jähriger Mann aus Euskirchen mit einem Hochleistungs-E-Scooter flüchtete. Laut NRW Aktuell wurde der Fahrer von der Polizei kontrolliert, als er mit diesem Fast-Renngerät unterwegs war. Der E-Scooter, der ohne Versicherung und Straßenzulassung betrieben wurde, hatte eine Leistung von satten 6.000 Watt, während zulässige E-Scooter in Deutschland auf maximal 500 Watt begrenzt sind.

Bei der Kontrolle reagierte der Mann panisch und gab Gas, wobei er eine Geschwindigkeit von etwa 90 km/h erreichte. Die Verfolgung endete abrupt, als der Fahrer auf der regennassen Fahrbahn stürzte. Obwohl er sich anschließend zu Fuß in Richtung Freiheit begeben wollte, wurde er von den Beamten eingeholt und festgenommen. Bei der Festnahme zeigte der Mann Widerstand, doch letztlich nahm die Polizei ihn in Gewahrsam.

Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis

Zusätzlich zu den bereits besorgniserregenden Umständen stellte sich während der Kontrolle heraus, dass der Mann unter Drogeneinfluss stand. Er hatte Amphetamine und Cannabis konsumiert und konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen. Die Polizei beschlagnahmte nicht nur den E-Scooter, sondern auch die Betäubungsmittel, die er bei sich hatte.

Die Vorwürfe, die gegen den Mann erhoben werden, sind vielfältig: Er sieht sich Strafanzeigen wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gegenüber. Dies stellt nicht nur einen ernsthaften Fall von Gesetzesübertretung dar, sondern wirft auch die Frage auf, wie sicher die Nutzung solcher Fahrzeuge im urbanen Raum wirklich ist.

Rechtliche Hintergründe zu E-Scootern

Zur rechtlichen Lage von E-Scootern in Deutschland stellt der ADAC fest, dass E-Scooter Tretroller mit Elektroantrieb sind und einer Versicherungspflicht unterliegen. Nur Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis dürfen legal im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Geplant sind zudem umfassende Neuregelungen, die die Verkehrssicherheit erhöhen sollen, da die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden stetig steigt. Die neue Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKFv) sieht vor, dass E-Scooter nur dort fahren dürfen, wo auch Radfahrer zugelassen sind.

Es gibt zudem Richtlinien für das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, die E-Scooter-Fahrern nur bei Schrittgeschwindigkeit erlauben, wenn entsprechende Zusatzzeichen vorhanden sind. Die Relevanz von Unfällen mit E-Scootern wird immer offenkundiger, insbesondere wenn es um den Opferschutz geht: Geschädigte müssen häufig nachweisen, dass der Fahrer schuldhaft gehandelt hat, um Schadenersatz zu erhalten.

Die Geschehnisse rund um den E-Scooter-Fahrer aus Euskirchen verdeutlichen nicht nur die potenziellen Gefahren des rücksichtslosen Fahrens, sondern auch die Wichtigkeit von Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Miteinander im Straßenverkehr sicherer machen sollen.