Tierhalter im Kreis Euskirchen: Jetzt den Bestand melden!

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Im Kreis Euskirchen müssen Tierhalter bis Ende Januar ihren Tierbestand melden, um Entschädigungen bei Tierseuchen zu sichern.

Im Kreis Euskirchen müssen Tierhalter bis Ende Januar ihren Tierbestand melden, um Entschädigungen bei Tierseuchen zu sichern.
Im Kreis Euskirchen müssen Tierhalter bis Ende Januar ihren Tierbestand melden, um Entschädigungen bei Tierseuchen zu sichern.

Tierhalter im Kreis Euskirchen: Jetzt den Bestand melden!

Im Kreis Euskirchen sind alle Tierhalter gefordert: Bis Ende Januar müssen sie ihren Tierbestand erfassen und melden. Dies gilt nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobby-Tierbesitzer. Die Tiermeldung muss an die Tierseuchenkasse erfolgen und betrifft eine Vielzahl von Tierarten, darunter Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen. Radio Euskirchen berichtet, dass die Tierseuchenkasse bei Tierseuchen Entschädigungen bereitstellt und Unterstützung bei präventiven Maßnahmen anbietet.

Eine aktuelle Herausforderung für viele Geflügelhalter ist die Vogelgrippe. Betriebe, die von der Seuche betroffen sind, müssen möglicherweise Tiere keulen und ihre Ställe desinfizieren. Für diese Maßnahmen gibt es sowohl Entschädigungen als auch spezifische Vorgaben, die beachtet werden müssen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen Geflügelhalter ihre Bestände ab dem ersten Tier bei der Kreisverwaltung melden und ein aktuelles Bestandsregister führen. tsk-rlp ergänzt, dass bei mehr als 1000 Tieren zusätzlich die Anzahl der gelegten Eier pro Tag dokumentiert werden muss.

Hygiene und Meldetätigkeit

Die Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzgrundsätzen ist entscheidend. Bei Verdachtsfällen einer Tierkrankheit müssen Halter umgehend ihren Tierarzt und das Veterinäramt informieren. Im Falle einer verspäteten Meldung drohen Ordnungswidrigkeiten und es erlischt der Anspruch auf Entschädigung. Laut den Vorgaben kann das Veterinäramt bei Verdachtsmeldungen eine vorläufige Betriebssperre anordnen. Dies bedeutet, dass Amtstierärzte die Betriebe besuchen und die Tiere sowie die Dokumentation prüfen.

Wenn ein amtlicher Verdacht auf eine Tierseuche besteht, können Tötungsanordnungen und Schutzmaßnahmen ausgesprochen werden. Nach einer solchen Anordnung müssen die Halter auch ihre Stallbereiche und Futterlager reinigen und desinfizieren. Es ist wichtig, dass Entschädigungen für getötete oder verendete Tiere innerhalb von 30 Tagen beantragt werden. Hierbei hilft ein klarer Prozess, der von der amtlichen Feststellung über die Schätzung des gemeinen Werts der Tiere bis hin zur Einreichung des Antrags beim Veterinäramt reicht.

Die verantwortungsbewusste Handhabung dieser Vorschriften ist nicht nur für den Tierhalter selbst, sondern auch für die gesamte Tierhaltung und -gesundheit im Kreis Euskirchen von Bedeutung. Tierhalter sind gut beraten, sich rechtzeitig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren und ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Nur so lassen sich mögliche gesundheitliche Risiken für Tiere und Menschen minimieren.