Neuer Prozess gegen Alfons Schuhbeck: Vorwürfe über Subventionsbetrug!

Neuer Prozess gegen Alfons Schuhbeck: Vorwürfe über Subventionsbetrug!
Ein neuer Prozess gegen den ehemaligen Star-Koch Alfons Schuhbeck beginnt heute vor dem Landgericht München I. Damit wird die Geschichte um den 75-Jährigen, der einst die Queen und die Beatles bewirtete, ein weiteres Mal aufgerollt. Rund zweieinhalb Jahre nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung wird Schuhbeck jetzt erneut mit schweren Vorwürfen konfrontiert, wie radioguetersloh.de berichtet.
Die Anklage umfasst nicht weniger als 45 Bände und wirft Schuhbeck Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug in gleich mehreren Fällen vor. Konkret wird ihm vorgeworfen, unrechtmäßig Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen beantragt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er dabei 460.000 Euro an Subventionen ergaunert haben, indem er wissentlich falsche Angaben machte. Zudem wird behauptet, dass Schuhbeck in neun Fällen keine oder verspätete Insolvenzanträge für seine Unternehmen stellte, obwohl diese bereits zahlungsunfähig waren. Mindestens ein seiner Betriebe war gezwungen, selbst den Insolvenzantrag zu stellen.
Vor Gericht und gesundheitliche Probleme
Obwohl der Prozess aus vier Verhandlungstagen besteht und ein Urteil bereits am 14. Juli fallen könnte, bleibt Schuhbeck aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten im Gefängnis. Dies hat dazu geführt, dass er am ersten Verhandlungstag nicht persönlich erscheinen konnte. Er war bereits im Oktober 2022 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden, nachdem er 2,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte. Um sein Vermögen beschützt zu halten, nutzte er ein Computerprogramm, um Geld aus seinen verschiedenen gastronomischen Betrieben zu entziehen.
Die Vorwürfe rund um Subventionsbetrug sind besonders heikel. Solche Delikte liegen vor, wenn beispielsweise durch falsche Angaben im Antragsverfahren oder das Verschweigen relevanter Informationen ungerechtfertigte Subventionen erschlichen werden. Die Folgen für Schuhbeck könnten gravierend sein, denn gemäß Paragraph 264 des Strafgesetzbuches (StGB) drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Viele Selbstständige haben in der Vergangenheit bereits erlebt, wie ernst solche Vorwürfe genommen werden, etwa wenn Einnahmequellen verschwiegen wurden oder Gelder zweckwidrig genutzt wurden, wie rechtsanwalt-erhard.de aufzeigt.
Ein Blick zurück
Schuhbeck hatte in der Vergangenheit mehrere Restaurants, einen Catering-Service, einen Eissalon und Gewürzläden geführt und galt lange Zeit als eine feste Größe in der Gastronomie. Doch sein Abstieg begann mit den finanziellen Schwierigkeiten seiner Restaurants, die letztendlich zur Insolvenz führten. „Ich habe einige Fehler gemacht“, äußerte Schuhbeck im Jahr 2022 vor Gericht und sprach von den „Trümmern seines Lebenswerks“.
Mit der neuen Anklage steigen die Spannungen weiter, und es bleibt abzuwarten, wie sich der Prozess entwickeln wird. Wir werden die Entwicklungen rund um das Gerichtsverfahren im Blick behalten und weiterhin über Schuhbecks berufliche und rechtliche Herausforderungen berichten.