Millionen-Erbe der Veltins: Streit um Pflichtteil endlich beendet!

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Der Erbstreit der Brauereifamilie Veltins endete nach Ablehnung der Klage durch das OLG Hamm. Pflichtteilsansprüche sind verjährt.

Der Erbstreit der Brauereifamilie Veltins endete nach Ablehnung der Klage durch das OLG Hamm. Pflichtteilsansprüche sind verjährt.
Der Erbstreit der Brauereifamilie Veltins endete nach Ablehnung der Klage durch das OLG Hamm. Pflichtteilsansprüche sind verjährt.

Millionen-Erbe der Veltins: Streit um Pflichtteil endlich beendet!

Der Erbstreit um das Millionenerbe der Brauereifamilie Veltins ist vorbei. Am 28. November 2025 berichtet WDR, dass das Oberlandesgericht Hamm die Klage von Carl Clemens Veltins gegen das Testament seiner Mutter, die ihn enterbte, für rechtskräftig abgewiesen hat. Bereits im Juni hatte das Landgericht Arnsberg klar entschieden, dass die Ansprüche des früheren Brauerei-Chefs nicht durchgehen würden. Damit sind die langen und aufwendigen rechtlichen Auseinandersetzungen um den Pflichtteil offiziell beendet.

Carl Clemens Veltins hatte auf seinen Pflichtteil verzichtet und, sosieht es aus, dies zu spät bemerkt. Sein Anwalt bestätigte, dass keine weiteren rechtlichen Schritte unternommen werden. Auch der Antrag auf Prozesskostenhilfe, um die Gerichtskosten von über 362.000 Euro zu decken, wurde vom OLG Hamm abgelehnt. Die Begründung der Richter: Geringe Erfolgsaussichten der Klage und die klare Argumentation des Landgerichts.

Was passiert mit dem Pflichtteil?

Gerade bei Erbstreitigkeiten spielt der Pflichtteil eine zentrale Rolle, vor allem wenn eine Person enterbt wird. Laut Erbrecht-Ratgeber hat ein Pflichtteilsberechtigter, also ein Abkömmling, Ehepartner oder Eltern, einen gesetzlichen Erbersatzanspruch gemäß § 2303 BGB. Wenn er von der Erbfolge ausgeschlossen wird, hat er Anspruch auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Wichtig zu wissen ist, dass dieser Anspruch nach drei Jahren verjährt, und zwar ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und der Enterbung Kenntnis erlangt. Im Fall von Carl Clemens Veltins waren diese Ansprüche bereits seit 2012 verjährt. Über die ehemals geltend gemachten Ansprüche kann er nicht mehr verfügen.

Die Bedeutung der Verjährung

Die Verjährungsfrist für Pflichtteilansprüche beträgt, wie auch Fachanwalt erklärt, drei Jahre. Diese Frist beginnt ebenfalls mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Betroffene von der Enterbung erfährt. Hierbei ist es wichtig, alle Details zu kennen. Falls beispielsweise Unklarheiten über die Kenntnis existieren, kann es sein, dass die Verjährungsfrist sogar über das übliche Maß hinausgeht und bis zu 30 Jahre dauern kann.

Für viele ist ein solcher Streit besonders belastend, nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Der Fall Veltins zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, sich frühzeitig um alle rechtlichen Aspekte zu kümmern und im Zweifelsfall professionellen Rat in Anspruch zu nehmen. Der Weg durch die juristischen Untiefen kann lang und steinig sein, und manchmal bleibt am Ende nicht mehr als die Erkenntnis, dass ein guter Anwalt Gold wert ist.