Leverkusen im Wandel: Viele passen Geschlechtseintrag an!

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In Leverkusen haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes viele ihren Geschlechtseintrag geändert.

In Leverkusen haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes viele ihren Geschlechtseintrag geändert.
In Leverkusen haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes viele ihren Geschlechtseintrag geändert.

Leverkusen im Wandel: Viele passen Geschlechtseintrag an!

In Leverkusen tut sich etwas. Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, ihren Geschlechtseintrag oder Vornamen in amtlichen Dokumenten anzupassen. Das Selbstbestimmungsgesetz, das vor rund einem Jahr in Kraft trat, hat hier seine Wirkung gezeigt. Nach aktuellen Angaben haben bereits 79 Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Identität offiziell anzupassen. Im laufenden Jahr ließen 50 von ihnen ihren Geschlechtseintrag oder Vornamen ändern.

Ein entscheidender Akteur in diesem Prozess ist der Verein Pride am Rhein Leverkusen. Laut deren Berichten verliefen die Verfahren durchwegs reibungslos und respektvoll. Dennoch bleibt der Verein dran und fordert weitere Aufklärung, um die Akzeptanz innerhalb der Stadtgesellschaft zu erhöhen. Bundestagsabgeordnete Nyke Slawik von den Grünen zeigt sich zufrieden über die Zahlen und bezeichnet das Gesetz als einen Erfolg für die moderne Gesellschaftspolitik.

Der Weg zur Selbstbestimmung

Das Selbstbestimmungsgesetz hat am 1. November 2024 das veraltete Transsexuellengesetz abgelöst und ist längst nicht nur in Leverkusen ein Thema. In ganz Deutschland haben von Januar bis Juli 2025 über 12.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert, deutlich mehr als die von der Bundesregierung ursprünglich geschätzten 4.000 Anträge pro Jahr. Tagesschau berichtet, dass ein Beispiel für diese positive Entwicklung der 18-jährige Lio Titos ist, der zusammen mit seinen Eltern den Antrag zur Änderung seines Geschlechtseintrags von weiblich zu männlich stellte. Für ihn stellt das Gesetz eine Befreiung dar, nachdem er in seiner Jugend fremdbestimmt leben musste.

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. einige sehen das Gesetz als zu einfach an und befürchten Missbrauch. Ein Beispiel, das oft genannt wird, ist der Fall von Marla-Svenja Liebich, der von einem Gericht wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, bevor er seinen Geschlechtseintrag änderte. Rechtswissenschaftlerin Judith Froese äußert Zweifel an den alleinigen Entscheidungen der Standesämter und fordert eine Beratungspflicht, um die Stabilität dieser Entscheidungen sicherzustellen.

Betroffene erheben ihre Stimmen

Kritik gibt es nicht nur aus juristischer Sicht. Alina Morad hat Verfassungsbeschwerde gegen das Selbstbestimmungsgesetz eingereicht, da sie ihre Grundrechte verletzt sieht. Ihrer Meinung nach regelt das Gesetz das Hausrecht nicht ausreichend. Diese komplexen Fragestellungen rund um das Gesetz führen zu einer intensiven Diskussion über die nötige Balance zwischen Selbstbestimmung und den erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Evaluierung des Gesetzes ist für spätestens 31. Juli 2026 im Koalitionsvertrag vorgesehen und könnte dazu beitragen, die bestehenden Herausforderungen anzusprechen. Die aktuelle Situation zeigt jedoch, dass es viele Menschen gibt, die mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Chance nutzen, endlich so anerkannt zu werden, wie sie sich selbst sehen. Ein leuchtendes Beispiel dafür sind die Leverkusenerinnen und Leverkusener, die mit Mut und Entschlossenheit den Schritt zur Selbstbestimmung gewagt haben.