16 Todesfälle unter Kommunalwahlkandidaten: Spekulationen und Tatsachen!

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Erfahren Sie mehr über die 16 Todesfälle unter Kommunalwahlkandidaten in NRW, darunter im Märkischen Kreis, und deren Hintergründe.

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16 Todesfälle unter Kommunalwahlkandidaten: Spekulationen und Tatsachen!

Mit der Kommunalwahl am 14. September 2025 vor der Tür steht Nordrhein-Westfalen aktuell im Fokus, nachdem die Landeswahlleiterin von 16 Todesfällen unter den Wahlkandidaten berichtet. Diese Zahl hat bereits für viel Gesprächsstoff gesorgt, insbesondere im Internet, wo besonders die AfD-Kandidaten im Mittelpunkt von Spekulationen stehen. Doch die Faktenlage ist komplex und wirft Fragen auf.

Die Todesfälle betreffen nicht nur Kandidaten der AfD, sondern auch Vertreter anderer Parteien wie SPD, Grünen, FDP und mehr. Insgesamt wurden in 14 verschiedenen Gemeinden Kandidaten entdeckt, die vor der Wahl verstorben sind, darunter Städtchen wie Solingen und Essen. Ein Sprecher der Landeswahlleiterin betont, dass trotz der Berichterstattung und der daraus resultierenden Spekulationen keine signifikante Erhöhung der Todesfälle festgestellt werden kann. Bei der Kommunalwahl 2020 wurden mehr als 20.000 Mandate vergeben, und derartige Vorfälle sind nicht ungewöhnlich bei Wahlen

Todesursachen und Spekulationen

Besonders im Internet wird über die Todesfälle seitenweise diskutiert. Alina Lipp, eine Bloggerin, sowie die Plattform “NIUS” tragen zur Spekulation bei, dass es Auffälligkeiten bei den AfD-Kandidaten geben könnte. Alice Weidel, die AfD-Vorsitzende, und Stephan Brandner, Bundestagsabgeordneter, äußern sich ebenfalls und halten die Situation für statistisch bedenklich. Doch auch die Polizeibehörden schließen in allen fünf untersuchten Fällen Fremdverschulden aus, während in den anderen Fällen natürliche Todesursachen festgestellt wurden, wie Herzinfarkt oder Suizid. Ein 80-jähriger Direktkandidat starb nach langer Krankheit.

Politikwissenschaftler Norbert Kersting merkt zudem an, dass das Durchschnittsalter der AfD-Kandidaten eine mögliche Erklärung für die vermehrten Todesfälle darstellen könnte. Eine analytische Betrachtung der vergangenen Wahlen zeigt, dass unvorhergesehene Todesfälle von Kandidaten unabhängig von der politischen Ausrichtung immer wieder vorkommen und sowohl die Wahlabläufe als auch die Aufstellung von Ersatzkandidaten beeinflussen können.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Kommunalwahlgesetz sieht sogar vor, dass Nachwahloptionen gegeben sind, wenn ein Kandidat vor Wahlen verstirbt. Diese Nachwahl kann am Wahltag oder innerhalb von fünf Wochen nach der verunglückten Wahl stattfinden. Allerdings besteht in NRW keine Meldepflicht für kommunale Behörden, weshalb die Liste der Todesfälle möglicherweise unvollständig ist.

Die Regeln sind klar: Jeder wahlberechtigte Bürger kann kandidieren, solange er mindestens 18 Jahre alt ist und in der Stadt seiner Wahl seit mindestens drei Monaten wohnhaft ist. Es gibt dabei keine Altersgrenze oder gesundheitliche Überprüfung für die Kandidaten. Dies könnte ein weiteres Element sein, das dazuführt, dass Todesfälle sowohl unter den afghanischen wie auch anderen Bewerbern keine Seltenheit darstellen.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Situation viele Fragen aufwirft. Dennoch unterstreicht die Landeswahlleitung, dass die gemeldeten Todesfälle vor Wahlen üblich sind und keine signifikante Abweichung von der Norm darstellen. Wie sich die Wahl am 14. September entwickeln wird, bleibt abzuwarten und könnte durchaus die Diskussion um die Bedeutung und Stabilität der demokratischen Prozesse in Deutschland weiter anheizen.

Für weitere Informationen zur aktuellen Debatte verweisen wir auf die Berichterstattung der Borkener Zeitung, die Tagesschau sowie die Analysen des WDR.