Wahlfieber in Mönchengladbach: Wer kandidiert für den Integrationsrat?

Wahlfieber in Mönchengladbach: Wer kandidiert für den Integrationsrat?
In Mönchengladbach wird am 14. September 2025 die Integrationsratswahl stattfinden, und das bringt frischen Wind für die Stadt. Ein Gremium mit insgesamt 24 Mitgliedern wird gewählt, wobei ein Drittel der Plätze vom Rat bestellt wird und die restlichen zwei Drittel in einer freien und geheimen Wahl vergeben werden. Der zuständige Wahlausschuss hat bereits die meisten der eingereichten Wahlvorschläge zugelassen – 20 von 21, um genau zu sein. Lediglich ein Einzelbewerber fiel durch, da die Anzahl der gültigen Stimmen nicht ausreichte. Dies berichtet die Rheinische Post in ihrem Artikel über die anstehenden Wahlen [rp-online].
Die Integrationswahl ist besonders entscheidend, da sie den Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit die Möglichkeit gibt, ihre Stimme abzugeben und ihre Belange in die Lokalpolitik einzubringen. Wahlberechtigt sind all jene, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben. Die Mindestvoraussetzungen sind, dass die Wähler am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben. Darüber hinaus müssen sie seit 16 Tagen vor der Wahl ihren Wohnsitz in Mönchengladbach haben, so die Informationen auf der Stadtwebsite [moenchengladbach.de].
Einbindung in die Lokalpolitik
Der Integrationsrat hat eine beratende Funktion und beschäftigt sich mit zahlreichen Themenbereichen wie Bildung, Arbeit und dem Schutz vor Diskriminierung. Er soll die Sichtweise und die Anliegen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte in die kommunale Diskussion einbringen. Die Mitglieder des Rates setzen sich zu zwei Dritteln aus Vertretern der Migrantengruppen zusammen, während ein Drittel Ratsmitglieder entsendet, wie das WDR auf seiner Informationsseite erläutert [wdr.de].
In Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern ist die Bildung eines Integrationsrates gesetzlich vorgeschrieben. In Mönchengladbach könnte diese Wahl nicht nur die Stimmen der Zugehörigen einbringen, sondern auch frischen Input und Perspektiven in die lokale Politik bringen, die häufig von einer einseitigen Sichtweise geprägt sind.
Wahlverfahren und Bedingungen
Die Wahl selbst folgt den Prinzipien der allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahl. Wer als Kandidat antreten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit mindestens drei Monaten in Mönchengladbach wohnen. Dies sorgt dafür, dass die Vertreter tatsächlich enge Verbindungen zu ihrer Community haben und die Bedürfnisse der Menschen vor Ort nachvollziehen können. Wer nicht zur Wahl zugelassen ist? Dazu zählen etwa Ausländer, auf die das Aufenthaltsgesetz nicht anwendbar ist, sowie Asylbewerber.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Wahl um die Integrationsratssitze entwickeln wird und welche Themen an die Oberfläche treten. Für viele wird es eine große Chance sein, die eigene Stimme in der Politik zu erheben und aktiv an der Gestaltung ihres Lebensumfelds mitzuwirken.