Stichwahl in NRW: Alles, was Wähler jetzt wissen müssen!

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Am 28. September 2025 findet im Oberbergischen Kreis die Stichwahl für Hauptverwaltungsbeamte statt. Wichtige Informationen zur Stimmabgabe.

Am 28. September 2025 findet im Oberbergischen Kreis die Stichwahl für Hauptverwaltungsbeamte statt. Wichtige Informationen zur Stimmabgabe.
Am 28. September 2025 findet im Oberbergischen Kreis die Stichwahl für Hauptverwaltungsbeamte statt. Wichtige Informationen zur Stimmabgabe.

Stichwahl in NRW: Alles, was Wähler jetzt wissen müssen!

Heute, am 28. September 2025, steht in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Ereignis an: Die Stichwahl für die Wahl der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte findet in 147 Kommunen statt. Ein Blick auf die Hintergründe und Abläufe zeigt, dass die Wählerinnen und Wähler gut vorbereitet sein sollten.

Die Stichwahlen sind nötig geworden, weil kein Kandidat bei der Hauptwahl am 14. September die erforderliche Mehrheit von über 50 Prozent der gültigen Stimmen erzielen konnte. Nur zwei Oberbürgermeister-Posten wurden bereits im ersten Wahlgang entschieden, in Hamm und Herne. In diesem Jahr treten nun in Städten wie Aachen, Köln, Bonn und Düsseldorf die stärksten Kandidaten gegeneinander an. So haben 21 kreisfreie Städte und 15 Kreise ebenfalls keine Mehrheit erzielt, was die hohe Anzahl der Stichwahlen erklärt. Der Anstieg der Stichwahlen im Vergleich zur Kommunalwahl 2020 ist bemerkenswert – damals gab es 128 Stichwahlen. Dies ist zum Teil auf die stärkere Fragmentierung in der Parteienlandschaft sowie eine größere Zahl an Kandidaten zurückzuführen, die die Mehrheitsbildung erschwert hat.

Wichtige Informationen zur Stimmabgabe

Wähler können bei der Stichwahl dieselben Unterlagen wie bei der Hauptwahl nutzen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Personen, die nach dem 14. September 2025 wahlberechtigt geworden sind, nicht an der Stichwahl teilnehmen dürfen. Auch wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt; die ursprüngliche gilt weiterhin, und die Wahl findet in denselben Wahlräumen wie bei der Hauptwahl statt. Wer keinen Wahlschein mehr hat, kann mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis zur Stimme gehen.

Für die Briefwahl gilt: Wer für die Hauptwahl einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, erhält nicht automatisch Unterlagen für die Stichwahl. Ein neuer Antrag muss bei der zuständigen Kommune gestellt werden, wahlweise vor Ort, per Post, E-Mail oder online in vielen Städten wie Köln. Der Antrag auf Briefwahl kann bis zum 26. September 2025, 15 Uhr, eingereicht werden. Für Kurzentschlossene ist es auch möglich, die Briefwahl direkt am Wahltag im Wahlamt zu beantragen – und in Krankheitsfällen sogar bis Sonntag um 15 Uhr. Es empfiehlt sich jedoch, darauf zu achten, dass die Wahlbriefe spätestens bis 16 Uhr am Wahlsonntag beim Bürgermeister eingehen, sonst werden sie nicht gezählt.

Stichwahl: Ablauf und Ergebnisse

Die Wahl in Nordrhein-Westfalen zählt zu den entscheidenden Abstimmungen, bei denen die höchsten Stimmenzahlen der gültigen Stimmen entscheidend sind. Sollte es zu einem Gleichstand kommen, wird mittels Los entschieden, wer den Zuschlag erhält. Insgesamt 111 Bürgermeister werden sich der Wahl stellen. Wer also die Möglichkeit hat, seine Stimme abzugeben, sollte unbedingt nutzen, was die Demokratie zu bieten hat.

Für weitere Informationen und Details zum Ablauf ruft das NRW-Innenministerium zur umsichtigen Planung und frühzeitigen Beantragung der Briefwahl auf, um unnötige Stresssituationen am Wahltag zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie bei WDR, NRW und Tagesschau.