Kostenlos mit Bus und Bahn: Schülerticket in Siegen bleibt erhalten!
Ab dem ersten Schultag 2025 können Schüler in Siegen-Wittgenstein kostenlos mit Bus und Bahn fahren – ein Schritt zur Entlastung der Familien.

Kostenlos mit Bus und Bahn: Schülerticket in Siegen bleibt erhalten!
Wie wichtig die Unterstützung von Familien in der heutigen Zeit ist, zeigt sich einmal mehr in den Entscheidungen der Verkehrsverbünde. In Siegen-Wittgenstein dürfen Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr kostenlos mit Bus und Bahn fahren, dank des bewährten Schülertickets, das seit 2014 die Mobilität der Kleinsten fördert. radiosiegen.de berichtet, dass dieses Ticket nicht nur den Schulweg erleichtert, sondern auch in der Freizeit genutzt werden kann. Das Ziel ist klar: die Familien entlasten, Umweltbewusstsein fördern und die Selbstständigkeit der Kinder stärken.
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind einmal kostenlos zur Schule zu begleiten, um den neuen Schulweg gemeinsam zu üben. Diese Eltern-Kind-Tickets werden direkt von den Schulen ausgehändigt. Am ersten Schultag erhalten die SchülerInnen automatisch ihr neues Ticket, was die Vorfreude auf das Schuljahr noch größer macht.
Mehr als nur ein Ticket
Das Schülerticket ist nicht nur ein Ticket; es steht für ein ganzes Konzept zur Schülerbeförderung. In Hessen zum Beispiel existiert ein ähnliches Modell, das Schülerticket Hessen, das ebenfalls persönliche Jahreskarten für Schüler und Auszubildende anbietet. rmv.de hebt hervor, dass es eine ganzjährige Gültigkeit auf Bus und Bahn bietet – inklusive der Ferien. Neu ist auch, dass das Ticket entweder in einem Betrag oder in 12 monatlichen Raten bezahlt werden kann, was vielen Familien entgegenkommt.
Für spezielle Ausflüge, wie Klassenfahrten, gibt es zusätzlich ein “Schulausflugticket”. Falls das Ticket durch den Schulwegkostenträger erstattet wird, bleibt es sogar kostenlos. Hier zeigt sich, wie wichtig ein gutes System zur Regelung der Schülerfahrtkostenerstattung ist, das in jedem Bundesland individuell gestaltet wird.
Verantwortung als kommunale Aufgabe
Die Verantwortung für die Schülerbeförderung liegt großteils bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Wie auf barnim.de zu lesen ist, legen die Kommunen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Schülerbeförderung fest. Dabei haben sie die Freiheit, die entsprechenden Satzungen zu erstellen, die dann im Internet veröffentlicht werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Ansprüche auf Förderung ausschließlich aus diesen Satzungen abgeleitet werden können.
Für Schüler mit besonderen Bedürfnissen, die den öffentlichen Verkehr nicht nutzen können, gibt es eine spezielle Beförderung. Im Landkreis Barnim werden jedes Jahr etwa 450 Schüler mit Kleinbussen befördert, um ihnen den Schulbesuch zu ermöglichen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Bemühungen um eine umfassende Schülerbeförderung auf breiter Front laufen. Diese Maßnahmen sind nicht nur für die Familien eine Erleichterung, sie wirken sich auch positiv auf die Umwelt aus und tragen zur Sicherheit in den Schulumfeldern bei.