Neue Sperrzonen: Jäger im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest!

Neue Sperrzonen: Jäger im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest!
In den letzten Wochen sind die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und der Hochsauerlandkreis zu wichtigen Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) übergegangen. Die Behörden haben neue Sperrzonen eingerichtet, um die Ausbreitung dieser gefährlichen Tierseuche, die fast immer das tödliche Ende für infizierte Wild- und Hausschweine bedeutet, einzudämmen. Laut Siegener Zeitung sind die bisherigen infizierten Gebiete nun als Sperrzone II klassifiziert, ergänzt durch eine äußere Pufferzone, die als Sperrzone I bekannt ist.
Innerhalb der Sperrzonen ist die Jagd auf Wildschweine verboten, während die Jagd auf andere Schalenwildarten, wie etwa Rehe, weiterhin erlaubt bleibt. Für Jäger in der ersten Sperrzone gelten besondere Regelungen: Sie sind verpflichtet, Proben von jedem geschossenen Schwarzwild zu nehmen, die vorher getestet und freigegeben werden müssen. Hierbei sind Hygienevorschriften von größter Bedeutung. Saubere Kleidung und Fahrzeuge sind unabdingbar, um die Verbreitung der ASP zu vermeiden.
Warnung für Waldbesucher
Die Behörden haben umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Bevölkerung zu sensibilisieren. Warnschilder sind entlang der Waldwege zwischen Röspe und Kirchhundem aufgestellt worden. Bürger, die in die Wälder gehen, werden dringend aufgefordert, auf den Wegen zu bleiben und ihre Hunde anzuleinen, um das Risiko einer schnelleren Ausbreitung der Seuche zu minimieren. Autofahrer, die ein Wildschwein in der Sperrzone I anfahren, sollen unverzüglich den Kreisveterinär verständigen, der sich um den Kadaver kümmert, so die Informationen von LJV NRW.
Die ASP hat seit ihrem Auftreten in Europa 2014 nicht nur Sorgen in der Jägerschaft ausgelöst, sondern auch bei Landwirten und den gesamten Schweinehaltenden Betrieben. In den letzten Monaten wurden immer wieder neue Fälle dokumentiert, wie der kürzliche Fund eines toten Wildschweins im Rhein-Hunsrück-Kreis, was zeigt, dass sich die Seuche weiter nach Norden ausbreitet. Auch ohne Einrichtung von Sperrzonen hat die Jägerschaft in den angrenzenden Landkreisen bereits umfassende Suchaktionen mit Drohnen und Kadaversuchhunden durchgeführt, um mögliche Risikofaktoren zu identifizieren und schnell zu handeln, wie BMEL berichtet.
Maßnahmen zur Bekämpfung
Um die weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, sollten Jäger und Waldbesucher besondere Vorkehrungen treffen. Die Jägerschaft wurde bereits im September aufgefordert, strikte Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu gehören die Reinigung und Desinfektion der jagdlich genutzten Kleidung und Ausrüstung, sowie das Einhalten einer Karenzzeit von 48 Stunden, bevor Waldgebiete betreten werden, in denen Wildschweine erlegt wurden. Der Kontakt zu gehaltenen Schweinen sollte unbedingt vermieden werden, insbesondere wenn man sich in ASP-gebieten aufgehalten hat.
Die Situation ist ernst und erfordert aktives Handeln von allen Beteiligten. Nur durch gemeinsames Handeln und durch die Beachtung der vorgegebenen Regeln kann die afrikanische Schweinepest erfolgreich eingedämmt werden. In dieser kritischen Phase liegt es an jedem Einzelnen, seinen Teil zur Sicherung der Tiergesundheit beizutragen und zur Bekämpfung dieser hochansteckenden Virusinfektion, die für den Menschen unbedenklich ist, jedoch erhebliche wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen kann.