Drogentrip auf der A61: Chaosfahrer gefährdet Verkehr bei Alzey!

Am 16.07.2025 kontrollierte die Polizei bei Alzey einen Drogenfahrer, der in Schlangenlinien auf der A61 fuhr. Strafverfahren eingeleitet.

Am 16.07.2025 kontrollierte die Polizei bei Alzey einen Drogenfahrer, der in Schlangenlinien auf der A61 fuhr. Strafverfahren eingeleitet.
Am 16.07.2025 kontrollierte die Polizei bei Alzey einen Drogenfahrer, der in Schlangenlinien auf der A61 fuhr. Strafverfahren eingeleitet.

Drogentrip auf der A61: Chaosfahrer gefährdet Verkehr bei Alzey!

Ein bemerkenswerter Vorfall ereignete sich kürzlich auf der Autobahn A61, der auf die Gefahren von Drogen am Steuer aufmerksam macht. Laut Antenne KH wurde ein 31-jähriger Fahrer eines Kleintransporters am Dienstagabend von aufmerksamen Verkehrsteilnehmern gemeldet, als er in Schlangenlinien unterwegs war. Die Polizei erhielt um 19:57 Uhr die ersten Meldungen über das verdächtige Fahrzeug. Der Fahrer verweigerte einen Alkoholtest, gab jedoch an, dass der Drogenkonsum „schon ein paar Tage her“ sei. Eine Blutuntersuchung wird nun Klarheit über die eingenommenen Substanzen bringen.

Durch das wachsame Verhalten anderer Autofahrer konnte ein potenzieller Unfall verhindert werden. Die Polizei nahm den Führerschein des Fahrers vorübergehend in Verwahrung und leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr unter Drogeneinfluss ein. Es stehen nicht nur mögliche rechtliche Konsequenzen im Raum, sondern auch gesundheitliche Risiken, die mit dem Drogenkonsum im Straßenverkehr einhergehen.

Ein Fall mit Vorgeschichte

Diese Situation ist nicht die erste, die mit Drogenfahrten auf der A61 in Verbindung steht. Im Mai 2023 beispielsweise verfolgte die Polizei einen anderen Autofahrer auf der gleichen Autobahn. Dabei handelte es sich ebenfalls um den gleichen 31-Jährigen, der 60 Kilometer lang über die Autobahn raste und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Laut SWR wurde dieser Mann vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde das Urteil um drei Monate reduziert. Auffällig ist, dass der Angeklagte zu dieser Zeit ohne Fahrerlaubnis und mit einem Kilogramm Marihuana in einem nicht zugelassenen Auto unterwegs war und während der Verfolgungsfahrt Geschwindigkeiten von über 200 km/h erreichte.

Der rasante Ritt endete erst, als ein rechter Vorderreifen platzte, der Fahrer jedoch die Kontrolle behielt und noch 25 Kilometer weiter fuhr. Mit Hilfe von mehreren Streifenwagen und einem Hubschrauber gelang es den Einsatzkräften, ihn schließlich auf dem Rastplatz Hundsheide bei Rheinböllen zu stellen. Der Mann schloss sich in seinem Fahrzeug ein, woraufhin die Polizei die Seitenscheibe einschlagen musste, um ihn festzunehmen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten 625 Gramm Marihuana, 55 Gramm Haschisch, einen geladenen Schreckschussrevolver sowie zwei Schlagringe.

Rechtsfolgen und Zukunft

Die Staatsanwaltschaft betont unmissverständlich die Schwere der Verkehrsstraftaten und den notwendigen Schutz von Polizeibeamten. Während der Verteidiger entgegnete, dass „nichts Schlimmes passiert sei“, bleibt der Fall prekär. Der Angeklagte hat bereits Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung sowie dem Besitz verbotener Waffen und fährt zudem ohne Führerschein. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, das erste Urteil teilweise aufzuheben, lenkt die Aufmerksamkeit zusätzlich auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen seit der Legalisierung von Cannabis.

Diese beiden Fälle sind ein deutliches Signal an alle Verkehrsteilnehmer: Drogenkonsum und Autofahren gehören nicht zusammen. Das Geschehen auf der A61 zeigt, wie schnell aus unbedachten Entscheidungen lebensbedrohliche Situationen entstehen können. Bleiben Sie wachsam und schützen Sie sich und andere auf der Straße!