Bücher zurückgeben: Schulbuchausleihe startet ab 24. Juni in Neustadt!

Schüler in Bad Dürkheim können vom 24. Juni bis 4. Juli Schulbücher abgeben. Infos zu Rückgabeorten und Schadensersatz.

Schüler in Bad Dürkheim können vom 24. Juni bis 4. Juli Schulbücher abgeben. Infos zu Rückgabeorten und Schadensersatz.
Schüler in Bad Dürkheim können vom 24. Juni bis 4. Juli Schulbücher abgeben. Infos zu Rückgabeorten und Schadensersatz.

Bücher zurückgeben: Schulbuchausleihe startet ab 24. Juni in Neustadt!

In der Neustadt steht die Rückgabe der Schulbücher vor der Tür! Ab dem 24. Juni bis zum 4. Juli haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre geliehenen Bücher abgegeben. Die Rückgabe erfolgt im Zentrallager der Schulbuchausleihe an der Chemnitzer Straße 33, wo der Zugang über die Adolf-Kolping-Straße 130 zu finden ist. Die Abgabezeiten sind dabei flexibel gestaltet: Von Dienstag, 24. Juni bis Freitag, 27. Juni können die Bücher täglich zwischen 13 und 17 Uhr abgegeben werden. In der darauffolgenden Woche ist Montag, der 30. Juni bis Freitag, der 4. Juli von 9 bis 12:15 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr geöffnet.

Wichtig zu beachten ist, dass die Rücknahmetage für Schulen, die in Trägerschaft der Stadt sind, im Rücknahmeschein vermerkt sind. Damit bleibt der Überblick für Familien mit Kindern an verschiedenen Schulen gewahrt: Alle Bücher können an einem Tag zurückgegeben werden, was eine Menge Stress vermeiden kann.

Schadensersatz und Haftung

Ein Punkt, der für viele Eltern und Schüler von Bedeutung ist, sind die Regelungen zum Schadensersatz. Sollten Bücher nicht fristgerecht zurückgegeben oder in einem beschädigten Zustand zurückgebracht werden, können Schadensersatzansprüche fällig werden. Hierbei liegt die Verantwortung für den Einzug solcher Forderungen beim jeweiligen Schulträger, der eigenverantwortlich entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatz verlangt wird. Bei gravierenden Mängeln muss zudem eine Schadensersatzprüfung durchgeführt werden, wie bildung.rlp.de erläutert.

Die Vorschriften sind klar: Ein Buch gilt als „nicht mehr verwendbar“ oder „nicht mehr vorhanden“, wenn dies im Schulträgerportal vermerkt ist. Zudem sind die Sorgeberechtigten der minderjährigen Schüler für eventuelle Schäden verantwortlich, während Volljährige selbst für die Ausleihe haften. Fahrlässig verursachte Schäden können natürlich teuer werden, denn es wird der Zeitwert des Schulbuches herangezogen, der sich nach dem aktuellen Ladenpreis und der verbleibenden Nutzungsdauer richtet.

Alternative zur Rückgabe

Interessant ist auch die Möglichkeit, selbst für Ersatz zu sorgen. Schüler oder Eltern haben die Option, ein neues Buch zu besorgen, welches dann beim Schulträger inventarisiert werden muss. Das gibt ein wenig Flexibilität, falls das geliehene Buch verloren gegangen ist oder nicht mehr in einem akzeptablen Zustand zurückgegeben werden kann. Bei unklaren Sachverhalten gerät zudem die ausleihende Person in die Haftung, was die Rückgabe zu einem nicht zu vernachlässigenden Punkt macht.

Die Rückgabe der Bücher ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Zeichen des Verantwortungsbewusstseins. Allen Betroffenen in Neustadt wird geraten, sich frühzeitig um die Rückgabe zu kümmern und bei Fragen im Vorfeld Kontakt mit den entsprechenden Stellen aufzunehmen. Nur so lassen sich allfällige Komplikationen vermeiden – und das Schuljahr kann schließlich reibungslos abgeschlossen werden.

Für weitere Informationen rund um die Schulbuchausleihe und die Rückgaberichtlinien werfen Sie einen Blick auf die ausführlichen Informationen auf rheinpfalz.de und bildung.rlp.de. Für alle, die sich vermehrt für die Recherche von Literatur interessieren, bietet fachportal-paedagogik.de hilfreiche Ressourcen.