Betrunkener Radfahrer schwankt direkt vor Polizeiwache in Bingen!

Betrunkener Radfahrer schwankt direkt vor Polizeiwache in Bingen!
Ein skurriler Vorfall sorgte jüngst in Bingen für Gesprächsstoff: Ein 45-jähriger Radfahrer fuhr am Donnerstagabend um 20 Uhr direkt an der Polizeiwache vorbei. Was zunächst nach einer harmlosen Fahrt aussah, wurde schnell zum Thema für die Beamten vor Ort, als sie bemerkten, dass der Radler stark schwankte und Mühe hatte, seine Spur zu halten. Immer wieder geriet er an den Fahrbahnrand und beinahe gegen ein geparktes Auto. Die Polizei ließ sich nicht lange bitten und griff sofort ein. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab eine erschreckende Promillezahl von 2,13.
Aufgrund dieser Werte musste der Radfahrer eine Blutprobe abgeben. Wie antennne-kh.de berichtet, wird gegen ihn eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr folgen. Bei der rechtlichen Bewertung zählt Alkohol am Steuer von Fahrrädern gleich viel wie bei Autofahrern: Ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Das kann ernsthafte Konsequenzen haben – von Geldstrafen bis hin zu einem möglichen Führerscheinentzug und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
rechtliche Rahmenbedingungen
Doch was sagen die Gesetze genau dazu? Es ist eindeutig: Auch das Fahren eines Fahrrads unter Alkoholeinfluss ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Wie juraforum.de erklärt, liegt die Promillegrenze für Radfahrer bei 1,6. Es gilt, dass ab diesem Wert nicht nur eine Geldstrafe droht, sondern auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelt werden können. Bei noch niedrigeren Promillewerten könnten ebenfalls rechtliche Probleme entstehen, insbesondere wenn Ausfallerscheinungen zu beobachten sind.
Interessant ist, dass die 0,5-Promille-Grenze für Autofahrer hier nicht gilt. Radfahrer müssen bereits ab 1,6 Promille mit ernsten Folgen rechnen. Ein Verstoß kann nicht nur eine Geldbuße nach sich ziehen, sondern auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden könnte. Auch wer keinen Führerschein besitzt, ist hiervon betroffen, wie eine Untersuchung des ADAC zeigt.
Fazit
Die Geschichte des Radfahrers in Bingen ist ein eindringliches Beispiel dafür, wie gefährlich und rechtlich bedenklich Alkoholkonsum beim Radfahren sein kann. Es ist nicht nur gesundheitlich unklug, sondern kann auch schwerwiegende rechtliche Folgen haben, die bis zur MPU und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Also besser Finger weg vom Alkohol, wenn man auf zwei Rädern unterwegs ist!