Betrunkener Autofahrer rast durch Trierer Fußgängerzone – Polizei schlägt zu!

Am 6. Juli 2025 fuhr ein stark betrunkener Autofahrer mit einem VW Passat durch die Fußgängerzone in Trier. Niemand wurde verletzt.

Am 6. Juli 2025 fuhr ein stark betrunkener Autofahrer mit einem VW Passat durch die Fußgängerzone in Trier. Niemand wurde verletzt.
Am 6. Juli 2025 fuhr ein stark betrunkener Autofahrer mit einem VW Passat durch die Fußgängerzone in Trier. Niemand wurde verletzt.

Betrunkener Autofahrer rast durch Trierer Fußgängerzone – Polizei schlägt zu!

Ein schockierender Vorfall ereignete sich am Samstagabend in der Trierer Fußgängerzone. Ein weißer VW Passat mit polnischem Kennzeichen raste, alarmiert von besorgten Passanten, durch den Hauptmarkt, wobei das Fahrzeug geschätzte 30 bis 40 km/h erreichte. Glücklicherweise blieb es bei diesem gefährlichen Manöver ohne Verletzte, wie Volksfreund berichtet.

Gegen 19:38 Uhr wurden die Polizeidienststellen informiert, und bereits drei Minuten später konnte der Passat in der Weberbach gestoppt werden. Die Kontrolle ergab, dass sich vier Insassen im Fahrzeug befanden, deren Atemalkoholkonzentrationen zwischen 1,43 und 2,18 Promille lagen! Es bleibt jedoch unklar, wer ursprünglich am Steuer saß, als das Auto durch die belebte Fußgängerzone lenkte. Auch die Ermittlungen zu diesem Punkt laufen weiter, während das Fahrzeug sichergestellt wurde.

Die Situation vor Ort

Passanten, die das Verhalten des Fahrzeugs bemerkt hatten, alarmierten die Polizei umgehend. Die Rückfahrt des Fahrzeugs führte erneut über den Hauptmarkt und in Richtung Fleischstraße. Bei der Kontrolle wurden alle vier Insassen einer Blutprobe unterzogen und einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen, bevor das Fahrzeug für weitere Ermittlungen sichergestellt wurde. Es ist ein Glück, dass niemand während dieses gefährlichen Manövers verletzt wurde, wie auch von den örtlichen Polizeibehörden bestätigt wird.

Die Promillegrenzen, die auch für Autofahrer in Deutschland gelten, haben klare Vorgaben. Insbesondere ab einer Atemalkoholkonzentration von 1,1 Promille ist man rechtlich als fahruntüchtig eingestuft, was zu einem Verlust des Führerscheins und anderen rechtlichen Konsequenzen führen kann. So zeigt das ADAC deutlich, dass bereits ab 0,5 Promille ernsthafte Strafen drohen, während bei höheren Werten wie dem, den die Insassen des Passats aufwiesen, die Strafen noch drastischer ausfallen könnten.

Aufruf zur Mithilfe

Die Polizei bittet zudem Zeugen, die möglicherweise weitere Informationen zu diesem Vorfall haben, sich zu melden. Hinweise können an die Polizeiinspektion Trier unter der Telefonnummer 065198344150 gegeben werden. Es ist von größter Bedeutung, solche Aktionen in der Zukunft zu verhindern und die Sicherheit in den belebten Fußgängerzonen zu gewährleisten.