Preiserhöhung für Schulessen: Eltern in VG Birkenfeld müssen tiefer in die Tasche greifen

Preiserhöhung für Schulessen: Eltern in VG Birkenfeld müssen tiefer in die Tasche greifen
In der Gemeinde Birkenfeld wird es nach den Sommerferien für viele Eltern etwas teurer. Die Verbandsgemeinde hat die Preise für die Betreuung und das Mittagessen an den Grundschulen erhöht. Dies betrifft die vier Grundschulen der VG: die Grundschule Birkenfeld, die Grundschule Brücken, die Grundschule Hoppstädten-Weiersbach sowie die Grundschule Niederbrombach. Laut Rhein-Zeitung müssen die Eltern mit einer Erhöhung von 16 Euro pro Monat rechnen, sofern sie ihr Kind mehr als 15 Stunden pro Woche betreuen lassen.
Der Beschluss darüber wurde vom Rat der VG Birkenfeld gefasst und tritt nach den Sommerferien in Kraft. Die Maßnahme zeigt, dass die finanziellen Belastungen durch die steigenden Kosten auch in der schulischen Betreuung angekommen sind. Besonders Eltern, die auf eine längerfristige Betreuung angewiesen sind, stehen vor einer neuen Herausforderung.
Hintergründe zur Preisgestaltung
Wie die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Elternbeiträge in Nordrhein-Westfalen besagt, werden die Beiträge für Kindertagespflegepersonen oder Kindertageseinrichtungen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in den meisten Fällen dem Jugendamt, festgesetzt. Die Höhe dieser Beiträge variiert je nach Kommune und Stadt, informiert Familienportal NRW.
Die Elternbeiträge sollten dabei immer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien berücksichtigen, ebenso wie die tatsächliche Betreuungszeit. Dies soll sicherstellen, dass die Beiträge für die Betreuung fair und sozial gestaffelt sind. Die Eltern sind angehalten, notwendige Unterlagen über bezogene Leistungen beim zuständigen Jugendamt einzureichen, um in den Genuss möglicher Ermäßigungen zu kommen.
Beitragsfreiheit und neue Regelungen ab August 2025
Interessant wird es ab dem 1. August 2025, wenn in Köln eine neue Elternbeitragssatzung in Kraft tritt. Diese zeigt Veränderungen bei der Beitragsfreiheit, die für Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Schulpflicht anwendbar ist. Kinder, die am 1. August 2025 schulpflichtig werden, profitieren ab diesem Datum von der Beitragsfreiheit, wie die Stadt Köln in einer Mitteilung auf ihrer Webseite erklärt.
Zusätzlich werden Bescheide über die Beitragsfreiheit voraussichtlich vor dem 1. August 2025 versendet. Familien mit einem Jahreseinkommen bis 24.542 Euro sollen ab diesem Datum keinen Beitrag zahlen müssen, während neue Beitragssätze für höhere Einkommen, ab 100.000 Euro, in Kraft treten. Die Höchststufe beginnt bei 160.000 Euro.
Ein weiteres wichtiges Detail: Das Essensgeld ist nicht im Elternbeitrag enthalten und muss separat an den jeweiligen Träger gezahlt werden. Dies betrifft nicht nur die städtischen Einrichtungen, sondern auch andere Anbieter, die Betreuungsangebote zur Verfügung stellen. Daher ist es für alle Eltern ratsam, sich rechtzeitig über die neuen Regelungen zu informieren.
Die Veränderung der Beiträge ist ein Thema, das für viele Familien durchwegs von Bedeutung ist. Egal, ob in Birkenfeld oder Köln, die steigenden Kosten in der Elternbetreuung zwingen Eltern dazu, ihre finanziellen Planungen anzupassen. In dieser Hinsicht ist es unumgänglich, die neuen Entwicklungen im Auge zu behalten, um keine Überraschungen zu erleben.