Fortschritt oder Gefahr? Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz im Fokus!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Rheinland-Pfalz plant innovative Änderungen im Bestattungsrecht, darunter Flussbestattungen und moderne Regelungen für Erinnerungsstücke.

Rheinland-Pfalz plant innovative Änderungen im Bestattungsrecht, darunter Flussbestattungen und moderne Regelungen für Erinnerungsstücke.
Rheinland-Pfalz plant innovative Änderungen im Bestattungsrecht, darunter Flussbestattungen und moderne Regelungen für Erinnerungsstücke.

Fortschritt oder Gefahr? Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz im Fokus!

Die Bestattungskultur in Rheinland-Pfalz steht vor einem grundlegenden Wandel. Anlässlich der geplanten Einführung von Flussbestattungen, die nun offiziell im neuen Bestattungsgesetz verankert werden sollen, wird die öffentliche Diskussion wieder angeheizt. Heute, am 24. Juni 2025, berichten die Rheinpfalz, dass die Evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz zwar Fortschritte begrüßen, jedoch gleichzeitig erhebliche Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Totenruhe äußern.

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat sich kürzlich auf eine Gesetzesnovelle zum Bestattungsrecht verständigt, die auf die aktuelle gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung reagieren soll. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) betont, dass mit dieser Neuregelung den individuellen Wünschen der Verstorbenen besser Rechnung getragen werden soll. Zu den wichtigsten Änderungen gehört der Wegfall der bisherigen Sargpflicht und die Einführung von Tuchbestattungen für alle, wie der SWR berichtet.

Neuerungen im Bestattungsrecht

Ein zentraler Punkt der neuen Regelungen ist die Erlaubnis von Flussbestattungen in Gewässern wie Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung moderner Bestattungspraktiken dar. Viele Bestatter sehen hierin eine steigende Nachfrage, insbesondere für persönliche Erinnerungsstücke – wie Schmucksteine aus der Asche, die ebenfalls gefragt sind. Auch die Möglichkeit, Urnen außerhalb von Friedhöfen zu beisetzen oder die Asche zu Hause aufzubewahren, sorgt für rege Diskussionen unter den Gläubigen und Fachleuten.

Die Evangelische Kirche hat jedoch Bedenken, ob die neuen Regelungen den gesellschaftlichen Konsens zur Totenruhe wahren. Laut ihrer Einschätzung könnte die private Aufbewahrung oder die Aufteilung von Totenasche den Respekt gegenüber den Verstorbenen gefährden. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz rechnet außerdem mit einer geringeren Nutzung der Friedhöfe durch die neuen Vorschriften, was die Diskussion weiter anheizt.

Trend zu flexibleren Bestattungsformen

Generell ist ein spürbarer Wandel in der Bestattungskultur zu beobachten. In Deutschland sind traditionelle kirchliche Bestattungen rückläufig, während alternative Formen wie die Feuerbestattung oder Naturbestattungen zunehmend hohes Interesse genießen. Besonders die urnenbestattungen sind im Kommen, was den Abschied von geliebten Menschen einfacher und persönlicher gestalten soll. Laut einer Umfrage befürworten viele Menschen die Verwendung der Asche zur Herstellung persönlicher Erinnerungsstücke.

Trotz der hohen Kosten von durchschnittlich 13.000 Euro für eine klassische Beerdigung sind vor allem einfache und pflegefreie Beisetzungen stark im Trend. Die Frustration über die hohen Bestattungskosten ist weit verbreitet; viele Angehörige sind durchaus bereit, zwischen 2.000 und 4.000 Euro für eine Bestattung auszugeben. Der Druck wächst, passende, individuelle und vor allem weniger kostspielige Formen der Bestattung anzubieten und gesetzlich zu ermöglichen.

In der kommenden Woche wird sich der Landtag von Rheinland-Pfalz mit den neuen Regelungen befassen. Gesundheitsminister Hoch hofft, dass das neue Bestattungsrecht bis vor der Sommerpause im Juli beschlossen werden kann, sodass die Menschen in Rheinland-Pfalz bald die Möglichkeit haben, ihre letzten Wünsche noch individueller zu gestalten.