Streit um Parkstrafe: Kaufland-Kunde wehrt sich gegen 40-Euro-Bußgeld!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Ludwigshafen: Parkplatzstreit bei Kaufland – Kunde berichtet von Problemen mit Parküberwachung und Strafen.

Ludwigshafen: Parkplatzstreit bei Kaufland – Kunde berichtet von Problemen mit Parküberwachung und Strafen.
Ludwigshafen: Parkplatzstreit bei Kaufland – Kunde berichtet von Problemen mit Parküberwachung und Strafen.

Streit um Parkstrafe: Kaufland-Kunde wehrt sich gegen 40-Euro-Bußgeld!

Ein Streit um eine Parkstrafe hält die Gemüter im Oggersheimer Kaufland auf Trab. Holger Winter, ein Kunde des Supermarktes, sieht sich einer 40 Euro teuren Strafzettelforderung gegenüber, weil er die erlaubte Parkzeit überschritten haben soll. Laut rheinpfalz.de überwachte ein externer Überwachungsdienst den Parkplatz mit einer Kennzeichenerfassungsanlage, die Winters Fahrzeug am 20. September von 8:40 bis 15:24 Uhr registrierte. Beweisfotos dokumentierten sowohl die Einfahrt als auch die Ausfahrt des Fahrzeugs.

„Das sind ja wahre Heldentaten der Parkplatzüberwachung“, würde man mit einem Schmunzeln sagen. Doch für Winter ist die Sache weniger amüsant. Auf Supermarktparkplätzen gilt in der Regel eine maximale Parkdauer von zwei Stunden. Wird diese überschritten, kann es teuer werden. Besonders private Firmen, die für Supermärkte im Einsatz sind, überwachen diese Flächen und ahnden das Falschparken mit Bußgeldern zwischen 15 und 60 Euro oder sogar Abschleppmaßnahmen, wie der ADAC berichtet.

Rechtliche Grundlagen im Hintergrund

Wie es sich für eine gute Parkplatzüberwachung gehört, wird dabei das Falschparken als Besitzstörung angesehen. Grundstückseigentümer haben das Recht, dagegen vorzugehen, und dies geschieht häufig durch Überwachungsfirmen wie ParkDepot oder Park&Collect – jetzt bekannt als Control&Collect. Diese Unternehmen setzen moderne Technologien ein, um die Parkzeiten zu dokumentieren und das Kennzeichen aufzuzeichnen.

Im Falle der Strafzettelvergabe wird betont, dass nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern der Fahrer für etwaige Vertragsverletzungen aufkommen muss. Dies wurde auch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt. Der Halter ist jedoch nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Das führt nicht selten zu weiteren rechtlichen Folgen, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt.

Was tun bei Strafen?

Für Winters Fall stellt sich jetzt die Frage: Was tun gegen die Forderung? Der ADAC empfiehlt, dass Widersprüche gegen solche Forderungen schriftlich eingereicht werden sollten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Auch eine Unterlassungserklärung sollte wohlüberlegt unterzeichnet werden, um nicht in die Bredouille zu geraten. Hier ist ein kluger Kopf gefragt, denn rechtlicher Rat kann Gold wert sein, besonders wenn Unsicherheiten bestehen.

Wenn es um Parkplatzüberwachung geht, wird einem schnell klar: Da liegt was an! Die geheime Kunst des Parkplatzparkens hat ihre eigenen Regeln, und die kann nicht jeder auf Anhieb durchschauen. Winter wird sich also nicht nur mit der Strafe auseinandersetzen müssen, sondern auch mit der Frage, wie man gegen solche Forderungen effektiv vorgeht. In jedem Fall gut beraten, sollten sich Autofahrer in der Region über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein, um auf der sicheren Seite zu bleiben.

Zusammenfassend bleibt zu sagen: Ein gutes Händchen bei der Parkplatzwahl kann so manche Geldstrafe vermeiden helfen. Hoffen wir für Winter, dass sich die Sache gut klärt und er nicht länger im Schatten der Parkplatzüberwachung stehen muss.