Neues Bestattungsgesetz: Freiheit und Vielfalt für Neustadts Trauerkultur!

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Am 29. September informiert Gesundheitsminister Clemens Hoch über das neue Bestattungsgesetz in Neustadt. Wichtige Änderungen erwartet!

Am 29. September informiert Gesundheitsminister Clemens Hoch über das neue Bestattungsgesetz in Neustadt. Wichtige Änderungen erwartet!
Am 29. September informiert Gesundheitsminister Clemens Hoch über das neue Bestattungsgesetz in Neustadt. Wichtige Änderungen erwartet!

Neues Bestattungsgesetz: Freiheit und Vielfalt für Neustadts Trauerkultur!

Ab Oktober treten in Rheinland-Pfalz umfassende Änderungen im Bestattungsgesetz in Kraft, die weitreichende neue Möglichkeiten der Bestattung eröffnen. Dies geschieht nach rund 40 Jahren, in denen das alte Gesetz seine Gültigkeit hatte. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat die Details vorgestellt und beantwortet in einer Infoveranstaltung am Montag, 29. September, um 18 Uhr in der Gaststätte „Syrtaki Taverna“ beim Postsportverein Neustadt Fragen zum neuen Gesetz. Die Veranstaltung wird über die neuen Wahlmöglichkeiten bei Bestattungen informieren und sicherstellen, dass individuelle Wünsche der Bürger berücksichtigt werden. Außerdem sollen Maßnahmen vorgestellt werden, die den Neustadtern die Vorteile des neuen Gesetzes näher bringen, wie die RheinPFALZ berichtet.

Was sind nun diese neuen Möglichkeiten? Ab Oktober dürfen die Bürger:innen in Rheinland-Pfalz aus einer Vielzahl von Bestattungsformen wählen. Dazu gehören unter anderem Urnenbestattungen in Rhein oder Mosel, die Aufbewahrung der Asche zu Hause und sogar die Möglichkeit, synthetische Diamanten aus der Asche herzustellen. Zudem wird eine Tuchbestattung zugelassen und das Verstreuen der Asche im eigenen Garten, vorausgesetzt der Eigentümer gibt sein Einverständnis. Eine weitere Neuerung ist die Verabschiedung am offenen Sarg sowie die Möglichkeit, Sternenkinder gemeinsam mit einem verstorbenen Elternteil zu beerdigen. Diese neuen Regelungen setzen sich für eine flexible und zeitgemäße Bestattungskultur ein, während weiterhin die klassischen Erd- und Feuerbestattungen möglich bleiben, ergänzt die Informationen von tagesschau.de.

Kontroversen um das neue Gesetz

Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgte mit den Stimmen der Ampel-Koalition sowie der AfD. Die CDU-Opposition hingegen sieht in den Neuerungen eine Bedrohung für die Bestattungskultur und äußert Bedenken zur möglichen Privatisierung des Trauerprozesses. Auch einige Kirchenvertreter, die die Veränderungen kritisch betrachten, warnen davor, dass der Friedhof, als traditioneller Ort der Trauer, an Bedeutung verlieren könnte. Die Freien Wähler fordern zudem mehr Zeit für eine sorgfältige Novellierung des Gesetzes. Der Minister selbst betont, dass vielmehr die veränderte Bestattungskultur berücksichtigt werden müsse, ohne die traditionellen Bestattungen einzuschränken, so der Bericht von mwg.rlp.de.

Pflichten und Vorschriften

Eine bemerkenswerte Änderung betrifft das Leichenschauwesen: künftige Obduktionen für Kinder unter sechs Jahren sind nun Pflicht, wenn die Todesursache nicht eindeutig geklärt werden kann. Diese Maßnahme soll dazu dienen, möglicherweise Straftaten aufzuklären, die zu dem Trauerfall führten. Oftmals werden bei Babys keine offensichtlichen Spuren von Gewalt wahrgenommen, obwohl diese möglicherweise durch Schütteln oder Erwürgen zu Tode gekommen sind. Damit soll einer hohen Dunkelziffer von unentdeckten Fällen entgegengewirkt werden.

Wer von den neuen Bestattungsarten profitieren möchte, sollte nicht vergessen, eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung zu hinterlegen, die den Wunsch zur Bestattung festhält. Es ist wichtig zu betonen, dass die Wahlfreiheit nur für Personen gilt, die vor ihrem Tod ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatten.

Mit diesen umfassenden Reformen wagt Rheinland-Pfalz den Schritt, die Bestattungskultur zeitgemäßer und individueller zu gestalten, gute Rahmenbedingungen für alternative Bestattungsformen zu schaffen und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Bürger:innen einzugehen.